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Recht und Vermietung

Instandhaltungsrücklage Das Polster Deiner Eigentümergemeinschaft

Die Instandhaltungsrücklage heißt seit der WEG Reform offiziell Erhaltungsrücklage. Die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen sie ein, um spätere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zu bezahlen. Das Gesetz verlangt in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG eine angemessene Rücklage.

§ 19 WEGPflicht zur angemessenen Erhaltungsrücklage
§ 28 WEGBeschluss über den Wirtschaftsplan
0 €Gesetzlicher Mindestbetrag, die Höhe richtet sich nach dem Bedarf
GemeinschaftDie Rücklage gehört der Eigentümergemeinschaft
Bekannt aus
ZIADie ZeitWirtschaftswocheHandelsblattFrankfurter AllgemeineFocus MoneyImmobilien ZeitungIRECC
Grundlagen

Wozu die Rücklage da ist

Die Rücklage deckt Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Dazu zählen Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage und Aufzug. Wer eine Eigentumswohnung kauft, zahlt monatlich in diese Rücklage ein, meist als Teil des Hausgeldes.

Das Geld gehört der Gemeinschaft und nicht dem einzelnen Eigentümer. Verkaufst Du Deine Wohnung, bekommst Du Deinen Anteil nicht ausgezahlt. Der Käufer übernimmt die Wohnung samt Anteil an der Rücklage. Diesen Wert solltest Du im Kaufpreis berücksichtigen.

Wozu die Rücklage
§ 19 WEGPflicht zur angemessenen Erhaltungsrücklage

Rechenbeispiel Rücklage im Hausgeld

01
30 €

Rücklage im Hausgeld

Angenommener monatlicher Anteil Deiner Wohnung.

02
360 €

Pro Jahr

30 € mal zwölf Monate.

03
3.600 €

Nach zehn Jahren

Ohne Zinsen und Anpassungen angespart.

04
0 €

Steuerlich im Zahlungsjahr

Abziehbar wird der Betrag erst bei Verwendung.

Rechenbeispiel ohne Gewähr, keine Steuer- oder Anlageberatung.
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Höhe

Wie hoch sollte die Rücklage sein

Einen gesetzlichen Mindestbetrag gibt es nicht. Die Eigentümer beschließen die Höhe im Wirtschaftsplan nach § 28 WEG. Sie soll angemessen sein. Das hängt von Alter, Bauweise und Zustand des Gebäudes ab. Ältere Häuser brauchen mehr Rücklage als Neubauten.

Prüfe vor dem Kauf den aktuellen Stand der Rücklage, die Beschlüsse der letzten Jahre und mögliche geplante Maßnahmen. Gutachten zum Zustand des Gebäudes geben zusätzliche Sicherheit.

  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen lesen
  • Stand der Erhaltungsrücklage im Wirtschaftsplan prüfen
  • Anstehende Sanierungen und Sonderumlagen erfragen
  • Alter von Dach, Heizung und Fassade klären
Steuer und Miete

Rücklage bei Vermietung

Die Zahlungen in die Rücklage sind steuerlich zunächst keine Werbungskosten. Du kannst sie erst absetzen, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltungsmaßnahmen tatsächlich ausgibt. Dann entfällt auf Dich Dein Anteil.

Auf Deinen Mieter kannst Du die Rücklage nicht umlegen. Sie ist keine Betriebskostenart nach der Betriebskostenverordnung. Du trägst sie also aus der Kaltmiete. Kalkuliere sie in Deine Rendite ein.

Dein Weg

Rücklage und Neubau

Bei einem Neubau musst Du in den ersten Jahren weniger Reparaturen erwarten. Trotzdem baut die Gemeinschaft von Beginn an Rücklage auf. Das hilft Dir später bei Heizung, Dach und Technik.

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Häufige Fragen

Instandhaltungsrücklage kurz beantwortet.

Deine Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Webinar beantwortet Matthias die Fragen der Teilnehmer live.

Was ist die Instandhaltungsrücklage?

Das Geld, das eine Wohnungseigentümergemeinschaft für spätere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum ansammelt. Das Gesetz nennt sie Erhaltungsrücklage nach § 19 WEG.

Wie hoch muss die Instandhaltungsrücklage sein?

Das Gesetz nennt keinen festen Betrag. Sie muss nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG angemessen sein und hängt vom Zustand des Gebäudes ab.

Bekomme ich die Rücklage beim Verkauf zurück?

Nein. Sie gehört der Gemeinschaft. Der Käufer übernimmt Deinen Anteil. Das spielt bei der Kaufpreisfindung eine Rolle.

Kann ich die Rücklage auf den Mieter umlegen?

Nein. Die Erhaltungsrücklage gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

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