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Recht und Vermietung

Indexmiete für Vermieter Miete im Gleichschritt mit der Inflation

Bei der Indexmiete nach § 557b BGB ist die Miete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt. Steigen die Preise, kannst Du die Miete anpassen. Die Miete muss dazu jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein.

§ 557b BGBRechtsgrundlage der Indexmiete
12 MonateMindestzeit zwischen zwei Anpassungen
VPIVerbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamts
TextformForm der Erhöhungserklärung des Vermieters
Bekannt aus
ZIADie ZeitWirtschaftswocheHandelsblattFrankfurter AllgemeineFocus MoneyImmobilien ZeitungIRECC
So funktioniert es

Die Indexmiete im Überblick

Du und Dein Mieter vereinbaren im Mietvertrag, dass sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland richtet. Maßgeblich ist der Index des Statistischen Bundesamts. Die Vereinbarung muss eindeutig im Vertrag stehen.

Steigt der Index, steigt die Miete im gleichen Prozentsatz. Beispiel dafür ist ein Anstieg des Index um 4 %. Dann darfst Du die Miete ebenfalls um 4 % erhöhen. Fällt der Index, ist auch eine Senkung möglich, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Die Indexmiete
§ 557b BGBRechtsgrundlage der Indexmiete

Rechenbeispiel Anpassung nach einem Jahr

01
800 €

Aktuelle Kaltmiete

Beispielhafte Miete im Monat.

02
4 %

Indexanstieg

Angenommene Veränderung des Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung.

03
832 €

Neue Kaltmiete

800 € mal 1,04.

04
384 €

Mehrertrag im Jahr

32 € mehr im Monat mal zwölf Monate.

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Erhöhung durchführen

So erhöhst Du die Miete richtig

Die Miete muss nach § 557b Abs. 2 BGB jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Anpassung erklärst Du in Textform. Dabei nennst Du die eingetretene Änderung des Index und die neue Miete.

Die neue Miete schuldet Dein Mieter mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung. Während der Indexmiete sind Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB ausgeschlossen. Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB sind nur möglich, soweit Du die Maßnahme nicht zu vertreten hast.

  • Indexklausel im Mietvertrag vereinbaren
  • Mindestens ein Jahr nach der letzten Anpassung abwarten
  • Erhöhung in Textform mit Indexwerten und neuer Miete erklären
  • Neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang
Abwägung

Vorteile und Grenzen

Der große Vorteil ist der Inflationsschutz. Deine Miete verliert nicht an Kaufkraft und Du musst keine Mietspiegel prüfen. Die Anpassung ist rechnerisch einfach.

Es gibt aber Grenzen. Bei Neuvermietung in Gebieten mit Mietpreisbremse darf bereits die Anfangsmiete die Grenze nach § 556d BGB nicht überschreiten. Zudem ist die Wirkung für Mieter spürbar und kann bei hoher Inflation zu Konflikten führen. Eine eigene gesetzliche Kappungsgrenze gibt es bisher nicht. Eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen ist politisch in Arbeit, prüfe deshalb vor Vertragsschluss den aktuellen Stand. Die Marktmiete begrenzt am Ende, was Dein Mieter zahlen kann.

Dein Weg

Indexmiete in Deiner Kapitalanlage

Eine Indexmiete passt zu Anlegern, die langfristig planen. Sie sichert den Ertrag gegen Preissteigerungen ab. Wichtig bleibt das Objekt selbst mit Lage, Qualität und Mieternachfrage.

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Häufige Fragen

Indexmiete für Vermieter kurz beantwortet.

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Was ist eine Indexmiete?

Eine Miete, die nach § 557b BGB an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt ist. Steigt der Index, kannst Du die Miete im gleichen Verhältnis anheben.

Wie oft darf ich die Indexmiete erhöhen?

Frühestens ein Jahr nach der letzten Anpassung. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Wie erkläre ich die Erhöhung bei der Indexmiete?

In Textform mit Angabe der Indexänderung und der neuen Miete. Sie ist ab dem übernächsten Monat nach Zugang zu zahlen.

Kann ich bei der Indexmiete zusätzlich auf die Vergleichsmiete erhöhen?

Nein. Erhöhungen nach § 558 BGB sind ausgeschlossen. Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB gehen nur bei Maßnahmen, die Du nicht zu vertreten hast.

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