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Recht und Vermietung

Mietpreisbremse für Vermieter Was gilt und wann Neubau frei ist

Die Mietpreisbremse nach § 556d BGB begrenzt die Miete bei Wiedervermietung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Neubauten sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.

10 %Aufschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete
§ 556d BGBGrundlage der Mietpreisbremse
01.10.2014Neubau nach diesem Stichtag erstmals genutzt ist ausgenommen
2029Geltung der Regelung bis Ende 2029 verlängert
Bekannt aus
ZIADie ZeitWirtschaftswocheHandelsblattFrankfurter AllgemeineFocus MoneyImmobilien ZeitungIRECC
Die Regel

Was die Mietpreisbremse festlegt

Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags darf die Miete nach § 556d BGB höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Länder legen per Verordnung fest, in welchen Gemeinden das gilt. Voraussetzung ist ein angespannter Wohnungsmarkt.

Die Regelung wurde bis Ende 2029 verlängert. Prüfe vor jeder Vermietung, ob Dein Standort in einer solchen Verordnung steht. Die Verordnungen der Länder ändern sich. Die jeweilige Landesregierung veröffentlicht die aktuelle Fassung.

Was die Mietpreisbremse
10 %Aufschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Rechenbeispiel Wiedervermietung im Bestand

01
9,00 €

Ortsübliche Vergleichsmiete

Pro Quadratmeter nach Mietspiegel angenommen.

02
9,90 €

Höchstmiete

9,00 € plus 10 % nach § 556d BGB.

03
60 m²

Wohnfläche

Beispielhafte Größe der Wohnung.

04
594 €

Höchste Kaltmiete

60 m² mal 9,90 € im Monat.

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Ausnahmen

Wann die Bremse nicht gilt

Nach § 556f BGB gilt die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Für Anleger im Neubau ist das ein wichtiger Punkt. Die erste und alle folgenden Vermietungen dürfen dann über der Grenze liegen.

Auch umfassend modernisierte Wohnungen sind bei der ersten Vermietung nach der Modernisierung ausgenommen. Zudem darf der Vermieter eine höhere Vormiete weiter verlangen, wenn der Vormieter sie zuletzt schon gezahlt hat. Das regelt § 556e BGB.

  • Erstmalige Nutzung und Vermietung nach dem 01.10.2014
  • Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung
  • Höhere Vormiete bis zur Höhe der letzten Miete
  • Mieten in Gebieten ohne Verordnung
Rechte des Mieters

Rüge und Rückzahlung

Hält die Miete die Grenze nicht ein, kann der Mieter nach § 556g BGB die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Er muss den Verstoß aber vorher in Textform rügen. Der Umfang der Rückforderung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rüge.

Vermieter müssen auf Verlangen Auskunft über die Gründe für eine Ausnahme geben. Halte deshalb Unterlagen zu Erstnutzung, Vormiete oder Modernisierung bereit. Bei Staffelmiete und Indexmiete gilt die Begrenzung für die Anfangsmiete und jede einzelne Staffel.

Dein Weg

Mietpreisbremse und Inmueble de inversión

Für den Anleger sind die Ausnahmen entscheidend. Bei einem Neubau planst Du die Miete nach Markt und Objekt und nicht nach der Bremse. Kalkuliere trotzdem vorsichtig. Politische Regeln können sich ändern.

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Preguntas frecuentes

Mietpreisbremse für Vermieter kurz beantwortet.

Deine Frage ist nicht dabei? Im kostenlosen Webinar beantwortet Matthias die Fragen der Teilnehmer live.

Wie hoch darf die Miete bei der Mietpreisbremse sein?

Höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 556d BGB. Das gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Gilt die Mietpreisbremse für Neubau?

Nein, für Wohnungen mit erster Nutzung und Vermietung nach dem 01.10.2014 gilt sie nach § 556f BGB nicht.

Wie lange gilt die Mietpreisbremse?

Sie wurde bis Ende 2029 verlängert. Welche Gemeinden betroffen sind, regeln die Landesverordnungen.

Muss ich als Vermieter zu viel gezahlte Miete zurückzahlen?

Ja, wenn der Mieter den Verstoß nach § 556g BGB rügt. Der Umfang der Rückzahlung hängt vom Zeitpunkt der Rüge ab.

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