KfW 298 kann Dir helfen, eine klimafreundliche Neubauwohnung als Kapitalanlage zu finanzieren. Bei einem förderfähigen Neubau mit QNG sind bis zu 150.000 Euro Förderkredit je Wohneinheit möglich. Doch welche Voraussetzungen gelten, wann musst Du den Antrag stellen und was solltest Du vor dem Kauf prüfen? Dieser Beitrag zeigt Dir, wie Du Förderung und Immobilienstrategie sinnvoll miteinander verbindest.
Stand: 12. Oktober 2026. Förderbedingungen und Finanzierungskonditionen können sich ändern.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist KfW 298?
- Welche Förderung ist möglich?
- Was unterscheidet Effizienzhaus 40 und QNG?
- Wie passt der Förderkredit in Deine Finanzierung?
- So bereitest Du den Förderantrag vor
- Welche Fehler solltest Du vermeiden?
- Wie wir Förderung und Immobilienauswahl verbinden
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
KfW 298: Förderkredit für klimafreundlichen Neubau
KfW 298 gehört zum Förderangebot „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“. Gefördert werden der Neubau und der förderfähige Ersterwerb von Wohngebäuden und Wohnungen in Deutschland. Für Dich als privaten Käufer einer vermieteten Neubauwohnung ist grundsätzlich Programm 298 relevant. Programm 297 richtet sich dagegen an private Selbstnutzer.
Die Förderung besteht aus einem zinsverbilligten Darlehen. Du musst den Kredit zurückzahlen. „Bis zu 150.000 Euro Förderung“ bedeutet deshalb nicht, dass Du diesen Betrag geschenkt bekommst.
Die verbindlichen Voraussetzungen findest Du auf der KfW-Produktseite zum klimafreundlichen Neubau. Für Deine Entscheidung solltest Du die jeweils geltenden Bedingungen gemeinsam mit Deinem Finanzierungspartner prüfen.
Welche Förderung ist möglich?
Der maximale Kreditbetrag hängt von der nachgewiesenen Förderstufe ab. Die aktuelle KfW-Systematik unterscheidet folgende Stufen:
| Förderstufe | Maximaler Kredit je Wohneinheit |
|---|---|
| Effizienzhaus 55 – Wohngebäude, bei erfüllten besonderen Programmvoraussetzungen | Bis zu 100.000 Euro |
| Klimafreundliches Wohngebäude: Effizienzhaus 40 mit zusätzlichen Anforderungen | Bis zu 100.000 Euro |
| Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | Bis zu 150.000 Euro |
Diese Beträge sind Obergrenzen. Die konkrete Finanzierung hängt unter anderem von den förderfähigen Kosten und der Kreditprüfung ab. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Was unterscheidet Effizienzhaus 40 und QNG?
Effizienzhaus 40 beschreibt einen energetischen Gebäudestandard. Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ kommen weitere Anforderungen hinzu, insbesondere an die Treibhausgasemissionen über den Gebäudelebenszyklus und die Wärmeerzeugung.
QNG steht für „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“. Für die höhere Förderstufe muss zusätzlich eine entsprechende Nachhaltigkeitszertifizierung vorliegen. Ein beworbenes Effizienzhaus 40 ist deshalb nicht automatisch ein förderfähiges QNG-Gebäude.
Reicht die Angabe „KfW 40“ im Exposé aus?
Nein. Die Angabe „KfW 40“ allein bestätigt weder die vollständige Förderfähigkeit noch eine QNG-Zertifizierung. Entscheidend sind die technischen Anforderungen, die erforderlichen Nachweise und die passende Förderstufe. Lass Dir vor dem Kauf erklären, welche Bestätigungen bereits vorliegen, welche noch erstellt werden und wer dafür verantwortlich ist.
Die wichtigste Konsequenz für Deine Auswahl: Prüfe den nachweisbaren Standard des konkreten Projekts. Eine Werbeaussage ersetzt keine Förderunterlagen.
Wie passt der Förderkredit in Deine Finanzierung?
Ein KfW-Darlehen kann einen Teil Deiner Gesamtfinanzierung übernehmen. Der übrige Kapitalbedarf muss ebenfalls gedeckt werden. Dazu zählen der verbleibende Kaufpreis, Kaufnebenkosten und gegebenenfalls weitere Ausgaben.
Vereinfachtes Beispiel: Beträgt Dein gesamter Finanzierungsbedarf 300.000 Euro und kannst Du tatsächlich 150.000 Euro über KfW 298 finanzieren, bleiben weitere 150.000 Euro zu decken. Dafür kommen Eigenkapital und ein ergänzendes Bankdarlehen infrage. Das Beispiel zeigt lediglich die Aufteilung und ist kein Finanzierungsangebot.
Ob die Kombination wirtschaftlich passt, entscheidet sich an der gesamten monatlichen Belastung. Berücksichtige neben Zins und Tilgung auch nicht umlagefähige Kosten, Verwaltung, Rücklagen und mögliche Mietausfälle. Steuerliche Effekte solltest Du gesondert prüfen lassen.
Über unseren Finanzierungs-Check für Deine Immobilienstrategie kannst Du den nächsten Schritt zur Prüfung Deiner persönlichen Möglichkeiten gehen.
So bereitest Du den Förderantrag vor
Die zeitliche Reihenfolge ist entscheidend. Beziehe Deinen Finanzierungspartner frühzeitig ein, bevor Du verbindliche Kaufverpflichtungen eingehst.
- Förderstufe klären: Welche Anforderungen erfüllt das Projekt und welche Nachweise sind vorgesehen?
- Unterlagen prüfen: Lass Dir insbesondere die „Bestätigung zum Antrag“ und den Ablauf der weiteren Nachweisführung erklären.
- Gesamtfinanzierung abstimmen: Prüfe Förderdarlehen, ergänzenden Bankkredit, Eigenkapital und Liquiditätsreserve gemeinsam.
- Antrag und Vertrag koordinieren: Beantrage den Kredit über Deinen Finanzierungspartner. Ein Vertrag vor Antragstellung ist nur unter passenden Programmbedingungen möglich, etwa mit einer zulässigen aufschiebenden Bedingung.
- Zusage und Abschlussnachweise beachten: Plane Fördermittel erst nach der KfW-Zusage verbindlich ein und kläre, wer die erforderliche Bestätigung nach Durchführung bereitstellt.
Eine nachträglich in einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag eingefügte aufschiebende Bedingung ist laut KfW nicht zulässig. Deshalb solltest Du den Ablauf vor der Unterschrift klären. Details stehen im aktuellen KfW-Merkblatt zu den Programmen 297 und 298.
Welche Fehler solltest Du vermeiden?
- Den Förderkredit als Preisnachlass betrachten: Der Kredit finanziert einen Teil des Kaufs, senkt aber nicht automatisch den Kaufpreis.
- Nur die anfängliche Monatsrate vergleichen: Eine tilgungsfreie Anlaufzeit verschiebt die Rückzahlung. Prüfe auch die spätere Belastung.
- Förderfähigkeit mit Wirtschaftlichkeit gleichsetzen: Standort, Kaufpreis und realistische Miete bleiben entscheidend.
- Die Anschlussfinanzierung ausblenden: Nach Ablauf der Zinsbindung kann sich die Finanzierung verteuern.
- Fehlende Flexibilität übersehen: Bei diesem KfW-Produkt sind Teilrückzahlungen und Sondertilgungen nicht möglich. Bei vollständiger vorzeitiger Rückzahlung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Frage Dich deshalb vor dem Kauf: Passt die Immobilie auch dann noch zu meinem Budget, wenn die Vermietung später beginnt, Kosten steigen oder die Anschlussfinanzierung teurer wird?
Wie wir Förderung und Immobilienauswahl verbinden
Bei Immobilien-Strategie betrachten wir Förderfähigkeit als einen Baustein der Immobilienprüfung. Aus Deinem Ziel entsteht eine Auswahlstrategie: Welche Lage, welcher Kaufpreis, welche Finanzierung und welches Verwaltungskonzept passen zusammen?
Unser dargestellter Auswahlprozess verbindet KI-gestützte Analyse mit Markterfahrung. Nach unseren Unternehmensangaben werden jährlich mehr als 60.000 Immobilienprojekte in über 11.000 deutschen Städten anhand von 170 Kriterien analysiert. Dazu gehören Mikro- und Makrolage, Nachhaltigkeit sowie Marktdynamik.
Der Nutzen für Dich liegt in der strukturierten Vorauswahl. Eine interessante Immobilie muss anschließend anhand ihrer konkreten Unterlagen und Deiner persönlichen Situation geprüft werden. Weder KI noch ein Nachhaltigkeitssiegel garantieren eine bestimmte Wertentwicklung oder Rendite.
Unsere ausgewählten Immobilien als Kapitalanlage und die Vorzugsliste für passende Immobilienangebote bieten Dir Möglichkeiten, die nächste Auswahlstufe kennenzulernen. Die Förderfähigkeit ist jeweils für das konkrete Objekt zu prüfen.
Notiere Dir zunächst, welche monatliche Belastung und welche Liquiditätsreserve zu Deiner Situation passen. Ein KfW-Förderkredit kann Deine Finanzierung unterstützen; die Qualität Deiner Kapitalanlage hängt vom Zusammenspiel aus Objekt, Standort und Finanzierung ab. Im kostenlosen Webinar erfährst Du, wie wir Immobilien auswählen und diese Bausteine zu einer Strategie verbinden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich KfW 298 für eine bereits bestehende Wohnung nutzen?
KfW 298 ist kein allgemeines Förderprogramm für Bestandswohnungen. Gefördert werden Neubau und förderfähiger Ersterwerb. Nach dem aktuellen Merkblatt muss der Ersterwerb innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme erfolgen. Möchtest Du eine ältere Wohnung kaufen, musst Du andere Finanzierungs- und gegebenenfalls Sanierungsprogramme prüfen.
Wie hoch ist der aktuelle KfW-Zinssatz?
Für KfW 298 gibt es keinen dauerhaft festen Zinssatz, der für jede Finanzierung gilt. Die Konditionen hängen unter anderem von Förderstufe und Laufzeit ab und können sich ändern. Lass Dir deshalb ein aktuelles Angebot erstellen und vergleiche die gesamte Finanzierung einschließlich ergänzendem Bankdarlehen, Tilgung und späterer Anschlussfinanzierung.
Ersetzt das Förderdarlehen mein Eigenkapital?
Ein Förderdarlehen ist Fremdkapital und ersetzt nicht automatisch die Anforderungen der finanzierenden Bank an Dein Eigenkapital. Ob und wie viel Eigenkapital erforderlich ist, hängt von Deiner Bonität, dem Objekt und der Gesamtfinanzierung ab. Auch bei einem hohen Finanzierungsanteil brauchst Du eine tragfähige Monatsbelastung und ausreichende Liquiditätsreserven.
Garantiert QNG einen höheren Wiederverkaufspreis?
Nein. Eine QNG-Zertifizierung bestätigt die Erfüllung bestimmter Nachhaltigkeitsanforderungen, garantiert aber keinen Verkaufspreis. Die spätere Nachfrage hängt unter anderem von Standort, Gebäudezustand, Miete, Zinsniveau und Marktlage ab. Nachhaltigkeit ist deshalb ein wichtiges Auswahlkriterium, sollte aber immer gemeinsam mit Kaufpreis und Wirtschaftlichkeit bewertet werden.
Kann ich den KfW-Kredit direkt bei der KfW beantragen?
Nein. Den Förderkredit beantragst Du über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank oder Sparkasse. Binde diesen frühzeitig ein, damit Förderunterlagen, Kreditprüfung und Kaufvertrag zeitlich zusammenpassen. Eine angekündigte Förderfähigkeit des Bauträgers ist noch keine persönliche Kreditzusage und ersetzt die Prüfung Deiner Gesamtfinanzierung nicht.






