Mit dem Jugendbonus kannst Du Dir bei bestimmten Bauspartarifen bis zu 200 Euro extra sichern. Zusammen mit passenden staatlichen Förderungen und regelmäßigen Sparbeiträgen kann daraus ein erster Baustein für Deine späteren Wohnpläne werden. Hier erfährst Du, welche Voraussetzungen gelten, warum der Jahrgang 2002 jetzt genauer hinschauen sollte und wie Du aus kleinen Beträgen Schritt für Schritt Eigenkapital aufbaust.
Inhaltsverzeichnis
- Jugendbonus: Was steckt hinter den 200 Euro?
- Warum der Jahrgang 2002 jetzt prüfen sollte
- Welche Zuschüsse zusätzlich möglich sind
- Was kleine Sparbeträge bewirken können
- Wie Eltern und Großeltern unterstützen können
- Wann Bausparen sinnvoll sein kann
- Vom Sparplan zur ersten Immobilie im Zweitmarkt
- Dein nächster Schritt: der persönliche Fördercheck
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Jugendbonus: Was steckt hinter den 200 Euro?
Eine eigene Wohnung kaufen? Für viele junge Erwachsene klingt das zunächst nach einem Thema für später. Ausbildung, Studium, der erste Job und steigende Lebenshaltungskosten stehen im Vordergrund. Trotzdem kann es sich lohnen, schon heute die Grundlagen für spätere Wohnwünsche zu schaffen.
Der Jugendbonus ist ein zusätzlicher Vorteil bestimmter Bauspartarife für junge Menschen. Er ist keine allgemeine staatliche Förderung. Höhe, Altersgrenze und Auszahlung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Beim hier betrachteten Angebot beträgt der Bonus bis zu 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt als Erstattung der zuvor berechneten Abschlussgebühr auf das Bausparkonto, wenn der Vertrag zugeteilt wird und die Vertragslaufzeit zwischen sieben und 15 Jahren liegt. Jeder Bausparer kann diesen Jugendbonus nur für einen entsprechenden Vertrag erhalten. Die konkreten Voraussetzungen sind in den veröffentlichten Anbieterbedingungen zum Jugendbonus beschrieben.
Du bekommst somit nicht unmittelbar nach Deiner Unterschrift 200 Euro zur freien Verfügung. Der Bonus ist ein möglicher späterer Vorteil innerhalb eines längerfristigen Vertrags.
Warum der Jahrgang 2002 jetzt prüfen sollte
Für den geprüften Jugendbonus gilt: Am Ende des Kalenderjahres, in dem Du den Vertrag abschließt, musst Du jünger als 25 Jahre sein. Deshalb ist 2026 für den Jahrgang 2002 das letzte mögliche Abschlussjahr, um diese Altersvoraussetzung zu erfüllen.
Ein Beispiel: Du bist im Mai 2002 geboren. Ende 2026 bist Du 24 Jahre alt und erfüllst damit die Altersbedingung. Bei einem Abschluss im Jahr 2027 wärst Du am Jahresende bereits 25 Jahre alt. Diese Regel betrifft das konkret geprüfte Angebot und lässt sich nicht pauschal auf sämtliche Jugendtarife übertragen.
Die verbleibende Zeit bis zum Jahresende ist deshalb ein guter Anlass für einen Fördercheck. Sie ersetzt aber keine Prüfung, ob Sparrate, Kosten und Vertragslaufzeit zu Deinen Plänen passen.
Welche Zuschüsse zusätzlich möglich sind
Beim Vermögensaufbau können mehrere Unterstützungen zusammenkommen. Wichtig ist, die einzelnen Bausteine auseinanderzuhalten: Ein Anbieterbonus, staatliche Prämien und Leistungen Deines Arbeitgebers haben unterschiedliche Voraussetzungen.
1. Wohnungsbauprämie: bis zu 70 Euro jährlich für Alleinstehende
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der begünstigten jährlichen Sparbeiträge. Für Alleinstehende werden höchstens 700 Euro berücksichtigt, für entsprechend zusammen veranlagte Ehe- oder Lebenspartner insgesamt 1.400 Euro. Daraus ergeben sich maximal 70 beziehungsweise 140 Euro Prämie pro Jahr.
Das Wohnungsbau-Prämiengesetz formuliert dazu:
„Sie beträgt 10 Prozent der Aufwendungen.“
Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 70.000 Euro bei entsprechender Zusammenveranlagung. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht Dein Bruttogehalt. Grundsätzlich musst Du mindestens 16 Jahre alt sein; für Vollwaisen besteht eine Ausnahme.
Die Prämie ist grundsätzlich an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Für junge Menschen gibt es eine wichtige Sonderregel: Wenn Du den Bausparvertrag vor Deinem 25. Geburtstag abschließt, kannst Du nach frühestens sieben Jahren einmalig unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung über das Guthaben verfügen, ohne deshalb die Prämienbegünstigung zu verlieren. Diese Ausnahme betrifft das Guthaben, nicht eine freie Verwendung des Bauspardarlehens.
Die Einzelheiten findest Du in den gesetzlichen Regelungen zur Einkommensgrenze und zur Verwendung der geförderten Beiträge.
2. Vermögenswirksame Leistungen: Unterstützung vom Arbeitgeber
Manche Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Ob und wie viel Du bekommst, hängt beispielsweise vom Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Regelung ab.
Deshalb lohnt sich eine einfache Frage an Deine Personalabteilung: Welche vermögenswirksamen Leistungen stehen mir zu, und wie beantrage ich sie? Gerade beim Berufseinstieg wird dieser mögliche Gehaltsbestandteil leicht übersehen.
3. Arbeitnehmer-Sparzulage: Förderung für geeignete VL-Anlagen
Bei einer förderfähigen wohnungswirtschaftlichen VL-Anlage beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 9 Prozent auf maximal 470 Euro jährlich. Das sind rechnerisch 42,30 Euro; nach der gesetzlichen Aufrundungsregel können daraus 43 Euro Zulage werden.
Die Einkommensgrenze beträgt 40.000 Euro beziehungsweise 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Auch hier zählt das zu versteuernde Einkommen. Weitere Voraussetzungen, insbesondere zur Anlage und Bindung, müssen ebenfalls erfüllt sein. Maßgeblich ist § 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes.
Wichtig für die Kombination: Dieselben Beiträge dürfen nicht gleichzeitig mit Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie gefördert werden. Eine Kombination kann über entsprechend getrennte, zusätzlich geleistete Beiträge möglich sein.
Was kleine Sparbeträge bewirken können
200 Euro Bonus sind ein erfreuliches Extra. Den größten Teil Deines späteren Guthabens baust Du jedoch durch regelmäßige Einzahlungen auf.
Die folgenden Modellrechnungen zeigen ausschließlich die Summe der Einzahlungen über sieben Jahre. Zinsen, Förderungen, Bonus, Gebühren und Inflation sind nicht berücksichtigt. Die Beispiele sagen nichts darüber aus, ob ein bestimmter Bauspartarif mit dieser Rate seine Zuteilungsvoraussetzungen erreicht.
| Monatlicher Sparbetrag | Einzahlungen pro Jahr | Einzahlungen in sieben Jahren |
|---|---|---|
| 25 Euro | 300 Euro | 2.100 Euro |
| 50 Euro | 600 Euro | 4.200 Euro |
| 100 Euro | 1.200 Euro | 8.400 Euro |
Fiktives Förderbeispiel: Eine 20-jährige Auszubildende zahlt jährlich 700 Euro prämienbegünstigte Beiträge ein. Erfüllt sie sämtliche Voraussetzungen, kann sie dafür 70 Euro Wohnungsbauprämie erhalten. Bei sieben entsprechend förderfähigen Sparjahren wären das insgesamt 490 Euro Prämie auf 4.900 Euro eigene Beiträge. Vertragskosten, Zinsen und ein möglicher Jugendbonus sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die tatsächliche Förderung hängt von den Verhältnissen und Regeln in jedem einzelnen Sparjahr ab.
Die Rechnung zeigt auch: 10 Prozent Förderung auf bestimmte Jahresbeiträge sind keine jährliche Verzinsung von 10 Prozent auf Dein gesamtes Guthaben.
Wie Eltern und Großeltern unterstützen können
Ein Geldgeschenk ist schnell ausgegeben. Wenn ein Teil davon regelmäßig für ein konkretes Ziel zurückgelegt wird, kann daraus über die Jahre eine spürbare Unterstützung entstehen.
Fiktives Familienbeispiel: Ein Berufseinsteiger spart monatlich 50 Euro. Seine Eltern ergänzen 25 Euro. Zusammen sind das 75 Euro im Monat und 6.300 Euro Einzahlungen in sieben Jahren, vor Zinsen, Förderung und Kosten.
Der Wert liegt dabei auch im gemeinsamen Gespräch: Was möchtest Du später mit dem Geld machen? Wann brauchst Du es? Wie viel soll kurzfristig verfügbar bleiben?
Ein langfristiger Vertrag sollte zu diesen Antworten passen. Geld für eine baldige Mietkaution, einen Umzug oder unerwartete Ausgaben gehört deshalb in eine entsprechend verfügbare Rücklage.
Wann Bausparen sinnvoll sein kann – und was Du prüfen solltest
Bausparen verbindet eine Sparphase mit der Möglichkeit eines späteren wohnwirtschaftlichen Darlehens zu vertraglich festgelegten Konditionen. Diese Planbarkeit kann hilfreich sein, wenn Du ein entsprechendes Vorhaben hast. Ob der Vertrag wirtschaftlich vorteilhaft ist, hängt jedoch von Förderung, Kosten, Guthabenzins, Darlehensnutzung und Alternativen ab.
Los Verbraucherzentralen weisen auf einen zentralen Kostenpunkt hin:
„Sie müssen zudem eine Abschlussgebühr zahlen.“
Deshalb solltest Du Dir die Gesamtrechnung zeigen lassen. Ein niedriger Darlehenszins allein reicht zur Beurteilung ebenso wenig aus wie ein Bonus von 200 Euro. Die Verbraucherzentralen beurteilen insbesondere die reine Sparrendite vieler neuer Verträge kritisch.
Solltest Du wegen des Bonus gleich 100.000 Euro Bausparsumme wählen?
Eine Bausparsumme von 100.000 Euro sollte zu Deinem späteren Finanzierungsbedarf und Deiner dauerhaft tragbaren Sparrate passen. Der Jugendbonus allein ist dafür kein ausreichender Grund. Die Bausparsumme beeinflusst unter anderem Abschlusskosten, Sparanforderungen und spätere Tilgungsbeiträge. Lass Dir deshalb mehrere passende Größen einschließlich der Kosten und voraussichtlichen Zuteilung gegenüberstellen.
Ein wichtiger Unterschied: Die Bausparsumme ist nicht Dein Eigenkapital. Sie setzt sich im Regelfall aus Deinem angesparten Guthaben und dem möglichen Bauspardarlehen zusammen. Das Darlehen musst Du mit Zinsen zurückzahlen.
Auch der Zeitpunkt zählt: Eine voraussichtliche Zuteilung ist noch kein garantierter Auszahlungstermin. Außerdem hängen die spätere Darlehensgewährung und Auszahlung von weiteren Voraussetzungen ab, etwa Deiner Bonität und gegebenenfalls Sicherheiten.
Für kurzfristige Rücklagen sind liquide Sparformen zu prüfen. Für einen langfristigen, flexiblen Vermögensaufbau können auch breit gestreute Wertpapieranlagen infrage kommen; deren Kurse können allerdings deutlich schwanken. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt von Deinem Zeithorizont und Deiner Risikotragfähigkeit ab.
Vom Sparplan zur ersten Immobilie: Warum sich der Blick auf den Zweitmarkt lohnt
Die erste Immobilie muss nicht das große Eigenheim sein. Je nach Einkommen, Eigenkapital und Lebensplanung kann auch eine kleinere Bestandswohnung zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage eine Option sein.
Auf unserem Immobilien-Zweitmarkt findest Du Immobilienangebote und Möglichkeiten, ein persönliches Suchprofil zu hinterlegen. Schon vor einer konkreten Kaufentscheidung kann Dir die Beschäftigung mit realen Angeboten helfen, Kaufpreise, Wohnungsgrößen und Deinen späteren Kapitalbedarf besser einzuordnen.
Vereinfachtes Planungsbeispiel: Eine Wohnung kostet angenommen 100.000 Euro. Für die erste Kalkulation setzt Du zusätzlich 10.000 Euro Kaufnebenkosten an. Damit beträgt der rechnerische Kapitalbedarf zunächst 110.000 Euro, noch ohne Renovierungen und persönliche Reserve. Die tatsächlichen Nebenkosten hängen unter anderem vom Bundesland und einer möglichen Maklerprovision ab.
Ein angespartes Guthaben von 8.000 Euro kann dabei helfen, deckt in diesem Beispiel aber noch nicht sämtliche angenommenen Nebenkosten. Ob und zu welchen Bedingungen eine Finanzierung möglich ist, muss individuell geprüft werden.
Bei einer vermieteten Wohnung kommen weitere Fragen hinzu: Welche Miete ist nachhaltig erzielbar? Welche Kosten kannst Du nicht auf Mieter umlegen? Welche Instandhaltungen stehen an? Wie belastbar ist die Eigentümergemeinschaft? Und kannst Du die Finanzierung auch bei Leerstand tragen?
Eine günstige Wohnung ist deshalb nicht automatisch eine gute Kapitalanlage. Der Kaufpreis gehört immer zusammen mit Lage, Zustand, Finanzierung und laufenden Kosten betrachtet. Über unseren Immobilienfinanzierungs-Check kannst Du Deine Ausgangssituation für eine persönliche Prüfung strukturieren.
Beachte bei der späteren Verwendung Deiner Sparmittel: Für Anbieterbonus, Wohnungsbauprämie, Bauspardarlehen und gegebenenfalls Wohn-Riester gelten unterschiedliche Regeln. Insbesondere darfst Du eine Förderung für selbst genutztes Wohneigentum nicht automatisch auf eine vermietete Kapitalanlage übertragen.
Dein nächster Schritt: der persönliche Fördercheck
Wenn Du unter 25 bist oder Deine Kinder beziehungsweise Enkel beim Sparen unterstützen möchtest, helfen Dir diese fünf Schritte:
- Ziel festlegen: Geht es um eine spätere Immobilie, eine Modernisierung oder zunächst um frei verfügbares Vermögen?
- Budget prüfen: Welche Rate kannst Du dauerhaft zahlen, ohne Deine kurzfristige Reserve aufzubrauchen?
- Förderung klären: Prüfe Wohnungsbauprämie, vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage anhand Deiner persönlichen Voraussetzungen.
- Vertrag vergleichen: Lass Dir Bonusbedingungen, Abschlusskosten, Guthabenzins, Sparanforderungen, Kündigungsfolgen und Darlehenskonditionen erklären.
- Gesamtplan entwickeln: Stimme Sparen, verfügbare Rücklagen und eine mögliche spätere Immobilienfinanzierung aufeinander ab.
Für erste Berechnungen und weitere Orientierung kannst Du unsere Tools und Rechner zur Immobilienplanung nutzen. Sie unterstützen die Vorbereitung; die konkrete Vertrags- und Förderprüfung erfolgt anhand Deiner individuellen Situation.
Notiere Dir zunächst Dein Sparziel und einen monatlichen Betrag, den Du verlässlich zurücklegen kannst. Ein Jugendbonus kann Deinen Start unterstützen; für den späteren Immobilienkauf brauchst Du zusätzlich eine tragfähige Gesamtplanung. Wenn Du verstehen möchtest, wie Immobilien als langfristiger Vermögensbaustein funktionieren können, gibt Dir unser kostenloses Webinar einen Einstieg.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich den Jugendbonus sofort auszahlen lassen?
Beim hier betrachteten Angebot erfolgt die Gutschrift erst bei Zuteilung des Vertrags und einer Vertragslaufzeit zwischen sieben und 15 Jahren. Der Bonus erstattet die Abschlussgebühr bis maximal 200 Euro auf Dein Bausparkonto. Er ist somit keine sofortige Barauszahlung. Entscheidend sind die Bedingungen des konkreten Tarifs und die Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen.
Bekomme ich als Student oder Auszubildender automatisch Wohnungsbauprämie?
Nein, Dein Status als Student oder Auszubildender allein begründet keinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Maßgeblich sind unter anderem Alter, begünstigte Beiträge, Einkommensgrenze und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Die Prämie musst Du beantragen. Gerade bei einem niedrigen zu versteuernden Einkommen kann sich die Prüfung lohnen, eine automatische Förderung ergibt sich daraus jedoch nicht.
Kann ich Jugendbonus und staatliche Zuschüsse kombinieren?
Eine Kombination kann möglich sein, wenn Du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllst und der Vertrag dafür geeignet ist. Der Jugendbonus ist ein Anbietervorteil, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sind staatliche Förderungen. Dieselben Beiträge dürfen nicht gleichzeitig mit beiden staatlichen Förderungen begünstigt werden. Lass Dir deshalb die Zuordnung Deiner Einzahlungen und die erwarteten Vorteile nachvollziehbar darstellen.
Was passiert, wenn ich den Vertrag vorzeitig kündige?
Eine vorzeitige Kündigung kann dazu führen, dass Du den Jugendbonus nicht erhältst und staatliche Förderungen verlierst oder zurückzahlen musst. Welche Folgen tatsächlich eintreten, hängt von Vertrag, Laufzeit, Verwendung und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab. Bereits angefallene Abschlusskosten werden durch eine Kündigung nicht automatisch erstattet. Prüfe deshalb die Bedingungen, bevor Du langfristig Geld bindest.
Kann ich mit dem Sparguthaben später eine vermietete Wohnung kaufen?
Das kann je nach Vertrag und Förderung möglich sein, muss aber vorab geprüft werden. Für ein Bauspardarlehen gelten wohnwirtschaftliche Verwendungsvorgaben; bei gefördertem Guthaben kommen weitere Bedingungen hinzu. Wohn-Riester ist grundsätzlich auf begünstigtes selbst genutztes Wohneigentum ausgerichtet. Eine vermietete Wohnung erfordert außerdem eine eigene Prüfung von Finanzierung, Wirtschaftlichkeit und Rücklagen.
Stand: 20. Oktober 2026. Die Beispiele sind vereinfachte Modellrechnungen und keine individuellen Angebote. Tarifbedingungen und persönliche Fördervoraussetzungen sind vor einem Abschluss zu prüfen.






