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Vergaberecht beschleunigen: Warum das Gesetz bremst

Vergaberecht beschleunigen

Vergaberecht beschleunigen – warum ein gut gemeintes Gesetz die Bauwende ausbremst und wie Du als Investor:in, Entwickler:in oder Kommune trotzdem Tempo, Qualität und Rechtssicherheit sicherst.

Inhaltsverzeichnis

 

Ausgangslage: Geld da, Verfahren blockiert

Millioneninvestitionen sind verfügbar, serielle Bauverfahren liegen in der Schublade – und trotzdem passiert zu wenig. Das neue Gesetz zur „Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ soll helfen, doch Expert:innen warnen vor dem Gegenteil: mehr Komplexität, neue Unsicherheiten und ein Bremsklotz für Innovation im öffentlichen Bau.

Das Kernproblem: nicht fehlende Mittel, sondern überlagerte Prozesse. Beispiel aus der Praxis: Eine Stadt plant eine Schule, die Finanzierung steht – bis zum Spatenstich vergehen drei Jahre. Grund: zersplitterte Verfahren, Einzellose statt Generalunternehmer, wenig Flexibilität für modulare/serielle Lösungen. Ergebnis: höhere Kosten, längere Laufzeiten, weniger Innovation.

Etikettenschwindel? „Beschleunigung“ im Widerspruch

Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zielt auf Effizienz, bleibt aber im juristischen Klein-Klein stecken. Wo eigentlich beschleunigt werden soll, entstehen neue Dokumentationspflichten, unklare Ermessensräume und dadurch Rechtsrisiken. Für Projektentwickler, Investor:innen und Kommunen wird die Reform so zum Investitionsrisiko.

Losaufteilungsgebot: Gute Idee, falsche Wirkung

Das Losaufteilungsgebot (§ 97 Abs. 4 GWB) soll KMU den Zugang erleichtern – in der Praxis führt es jedoch oft zu Ineffizienzen: Jede Teilleistung wird separat ausgeschrieben, koordiniert und abgerechnet. Schnittstellen und Konflikte nehmen zu, ein integraler Gesamtprozess wird verhindert.

„Die Einzelvergabe ist in vielen Fällen nicht mehr praktikabel – insbesondere beim seriellen Bauen wirkt die starre Aufteilung wie ein Anachronismus.“

Ausnahmen sind zwar vorgesehen (wirtschaftliche/technische Gründe), müssen aber aufwendig begründet werden. Organisatorische Engpässe in Bauämtern oder der Wunsch nach seriellem Bauen zählen nicht als anerkannte Gründe. Viele Kommunen verzichten daher aus Risikoabwägung auf die Gesamtvergabe – obwohl sie sachlich sinnvoll wäre. Besonders komplex wird es bei Mischfinanzierungen (EU/Bund/Kommune) mit unterschiedlichen Schwellenwerten: ein planungstechnischer Albtraum.

Was fehlt, ist ein klarer Passus, der wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe als legitime Basis für Gesamtvergaben anerkennt – und modulare/serielle Verfahren rechtssicher ermöglicht.

Serielles Bauen: Große Chance, schlecht behandelt

Serielles, modulares, systemisches Bauen verkürzt Projektlaufzeiten, senkt Kosten und steigert Qualität – genau das, was der öffentliche Sektor braucht. In der Praxis verlangt diese Bauweise zentrale Steuerung (z. B. über einen Generalunternehmer) und standardisierte Prozesse. Die starre Anwendung des Losgebots und enge „technische Gründe“ behindern das jedoch.

„Wir brauchen einen Systemwechsel – keine neuen Fallstricke. Die Vergabepraxis macht serielles Bauen de facto unmöglich.“

Europa zeigt Alternativen: In den Niederlanden werden modulare Schulsanierungen binnen Monaten umgesetzt, während hierzulande oft die Vergabephase länger dauert als das Bauen selbst. Studien (u. a. IW, ifo) sehen Einsparpotenziale bis zu 20 % und signifikante Zeitgewinne – vorausgesetzt, der rechtliche Rahmen ermöglicht Gesamtvergabe und Standardisierung.

Bürokratie frisst Effizienz: Realität in Bauämtern

Viele Bauämter sind personell ausgedünnt und organisatorisch überfordert. Eine Vielzahl von Einzellosen zu steuern, Eignungen zu prüfen, Nachhaltigkeit und Angebote abzugleichen – das sprengt die Kapazitäten. Formfehler drohen zu Nachprüfungen zu führen, Verantwortliche fürchten Haftungsrisiken, Entscheidungen werden vertagt.

„Eine Gesamtvergabe an erfahrene Generalunternehmer wäre oft effizienter – rechtlich aber nur mit seitenlangen Begründungen möglich.“

Der Entwurf verkompliziert an vielen Stellen statt zu entlasten. Benötigt würden rechtssichere Kriterien für Gesamtvergaben, Standardprozesse für serielle Projekte und vereinfachte Verfahren für definierte Auftragstypen.

Klimavorgaben: Innovation fördern statt ausschließen

Nachhaltigkeit gehört in die Leistungsbeschreibung – nicht als starre Unternehmensvoraussetzung. Der geplante § 113 GWB erweitert klimabezogene Nachweise auf Unternehmens­ebene (z. B. CO₂-Fußabdruck, Zertifizierungen). Das benachteiligt Start-ups und Mittelständler ohne große Nachhaltigkeitsabteilungen – also genau jene Innovatoren, die die Bauwende tragen könnten.

„Wenn Nachhaltigkeit zum Eintrittsticket wird, verlieren wir die Unternehmen, die wir für echte Bauinnovation brauchen.“

Konsequenz: Klimaziele als wertungsrelevante Leistungsmerkmale verankern – nicht als Zugangshürde zum Markt.

Start-ups & KMU: Zugang statt Hürden

Der Entwurf erkennt Probleme an (z. B. etwas flexiblere Bonitätsnachweise in § 45 VgV), lässt aber zentrale Blockaden bestehen. Mindestumsätze (bis zum Doppelten des Auftragswertes) schließen junge Unternehmen faktisch aus – obwohl Umsatz wenig über Leistungsfähigkeit in frühen Phasen aussagt.

„Wir haben Fördermittel, Referenzen und ein innovatives Konzept – aber keinen dreijährigen Umsatz. Damit sind wir draußen.“

Was wirkt:

  • Innovationsschwelle: höhere Direktvergabeschwellen für Start-ups und innovative Anbieter.
  • Zentrale Vorqualifizierung: bundesweit anerkannte Eignungsprüfung mit alternativen Nachweisen (Förderzusagen, Patente, Pilotprojekte).
  • KMU-Integration: Verpflichtende Einbindung kleiner Unternehmen in Nachunternehmerstrukturen beim seriellen Bauen.

 

Ein solches Set-up öffnet den 400-Mrd.-€-Markt öffentlicher Aufträge für Innovation – bei gleichzeitig weniger Transaktionskosten in der Verwaltung.

Stimmen aus der Branche

Der Tenor aus Bauindustrie, Kommunen, Investor:innen und Generalunternehmern ist eindeutig: Ohne klare Vereinfachungen bei Gesamtvergaben, Entlastung der Kommunen und rechtssichere Öffnung für serielle Verfahren bleibt das Versprechen „Beschleunigung“ unerfüllt.

„Wir wollen mit dem Staat bauen – aber unter professionellen, kalkulierbaren Bedingungen. Ständige Einzelfallbegründungen machen öffentliches Bauen zum Hochrisikogeschäft.“

Vergaberecht beschleunigen: Konkrete Hebel

Für Politik und Praxis sind fünf Hebel entscheidend, um Investitionen zu aktivieren und Projekte zuverlässig umzusetzen:

  1. Losaufteilungsgebot flexibilisieren – wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe (z. B. Personalmangel) ausdrücklich als Basis für Gesamtvergabe zulassen.
  2. Serielle/modulare Verfahren rechtlich absichern – Standardprozesse, Musterleistungsbeschreibungen und Vergabe-Bausteine bereitstellen.
  3. Innovationsschwelle einführen – erhöhte Direktvergabeschwellen für Start-ups und neue Technologien.
  4. Zentrale Vorqualifizierung für junge Unternehmen – alternative Eignungsnachweise statt starrer Umsatzkriterien.
  5. Klimaziele leistungsbezogen werten – keine unternehmensbezogenen Zugangshürden, stattdessen klare, messbare Leistungsanforderungen.

 

Für Dich in der Umsetzung:

  • Vergabestrategie früh definieren: Prüfpfad Gesamtvergabe vs. Einzellose, Begründungslinien, Zeit-/Risikomatrix.
  • Serienfähige Pflichtenhefte nutzen: Standardmodule, Schnittstellen, Qualitätssicherung, Abnahmeprozesse.
  • Partner-Ökosystem aufbauen: Generalunternehmer + KMU/Start-ups, klare Nachunternehmerquoten.
  • Nachhaltigkeit messbar machen: Leistungskennzahlen (z. B. KfW-40/QNG, CO₂-/kWh-Ziele) statt Unternehmenslabels.
  • Nachprüfungsfest dokumentieren: Entscheidungsgründe, Marktsondierung, Eignungsalternativen, Risiko- und Förderlogik.

 

Fazit & Ausblick

Der politische Wille zur Beschleunigung ist da – der aktuelle Entwurf bleibt jedoch hinter den Anforderungen der Praxis zurück. Ohne rechtssichere Flexibilität bei Gesamtvergaben, seriellem Bauen und Innovationszugang drohen Investitionsstau, Projektverzögerungen und ein Innovationsabfluss ins Ausland.

„Wer Effizienz will, muss Flexibilität ermöglichen – auch rechtlich.“

Wir setzen in unseren Projekten konsequent auf standardisierte, nachhaltige Lösungen (z. B. KfW-40-QNG) und skalierbare Prozesse – trotz Hürden. Wie Du Off-Market-Chancen identifizierst und Projekte zügig realisierst, zeigen wir im kostenfreien Webinar.

Jetzt vom Vorsprung profitieren: Lerne, wie Du Off-Market Immobilien sicher findest und serielles Vorgehen mit klarer Vergabestrategie kombinierst – für schnellere Entscheidungen und bessere Renditen.

 

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