Immobilieninvestitionen bieten in Deutschland attraktive steuerliche Vorteile, die Vermieter und Kapitalanleger nutzen können, um ihre Steuerlast zu optimieren. Für 2024 gelten dabei einige wichtige Regelungen und neue Abschreibungsmöglichkeiten, die sowohl für private Investoren als auch für Unternehmen von Interesse sind.
1. Abschreibungen als Steuerersparnis
Ein wesentlicher Vorteil für Immobilienbesitzer besteht in der Absetzung für Abnutzung (AfA). Durch die AfA lassen sich die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Immobilie über einen festgelegten Zeitraum abschreiben. Seit 2023 gibt es zwei wichtige Arten der AfA: die lineare und die degressive Abschreibung. Die lineare AfA für vermietete Wohngebäude beträgt 3 % jährlich und kann über eine Dauer von rund 33 Jahren in Anspruch genommen werden. Neu eingeführt wurde die degressive Abschreibung für Gebäude, deren Bau zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen wurde. Hier können im ersten Jahr 5 % der Baukosten steuerlich geltend gemacht werden, was besonders in den ersten Jahren deutliche Steuererleichterungen verschafft.
2. Sonderabschreibungen für Neubauten
Zusätzlich zur degressiven AfA gibt es die Sonderabschreibung nach §7b EStG, die speziell auf Mietwohnraum abzielt. Diese ermöglicht eine zusätzliche Abschreibung von 5 % pro Jahr für maximal vier Jahre, sofern die Baukosten bestimmte Grenzwerte (5.200 Euro pro Quadratmeter) nicht überschreiten und die energetischen Standards eines Effizienzhauses 40 (EH40) erfüllt sind. Damit können sich Immobilienkäufer, die Neubauten vermieten, in den ersten Jahren bis zu 10 % ihrer Baukosten pro Jahr abschreiben und so die Finanzierungskosten effektiv reduzieren.
3. Steuerfreiheit nach 10 Jahren Haltefrist
Eine weitere vorteilhafte Regelung ist die Steuerfreiheit von Gewinnen nach dem Verkauf vermieteter Immobilien, sofern sie über zehn Jahre gehalten wurden. Diese Regelung ermöglicht es Eigentümern, nach Ablauf dieser Frist steuerfrei zu verkaufen und so Wertsteigerungen ohne steuerliche Belastung zu realisieren. Diese „Spekulationsfrist“ gilt jedoch nicht für Immobilien, die weniger als zehn Jahre gehalten oder privat genutzt werden. Selbst genutzte Immobilien sind dagegen unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer dreijährigen Selbstnutzung vor dem Verkauf, ebenfalls von der Steuer befreit.
4. Steuervorteile für Denkmalschutz-Immobilien
Der Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien bringt zusätzliche steuerliche Anreize. Hier sind Renovierungs- und Sanierungskosten in der Regel vollständig absetzbar, sofern die Baumaßnahmen zuvor genehmigt wurden. Für Investoren bedeutet dies, dass sie Kosten für die Erhaltung der Immobilie absetzen können und so ihre Steuerlast erheblich senken. Besonders in den ersten acht Jahren sind bis zu 9 % der Sanierungskosten steuerlich anrechenbar, was diese Art der Investition sehr attraktiv macht.
5. Haushaltsnahe Dienstleistungen für Eigennutzer
Für Eigennutzer gibt es zwar weniger steuerliche Abzugsmöglichkeiten, doch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reparaturen, Gartenpflege und Handwerkerleistungen können teilweise abgesetzt werden. Hier sind bis zu 20 % der Kosten von der Steuer abziehbar, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.200 Euro. Dies bietet insbesondere bei älteren Gebäuden eine Möglichkeit, die Steuerlast zu senken.
Fazit
Immobilien bieten in Deutschland attraktive steuerliche Vorteile, insbesondere für Kapitalanleger und Vermieter. Die Kombination aus AfA, Sonderabschreibungen und den Möglichkeiten der Steuerfreiheit nach einer zehnjährigen Haltefrist machen Immobilien zu einer steuerlich interessanten Anlageform. Vor der Investition sollten sich Eigentümer jedoch über die spezifischen Anforderungen informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Vorteile optimal zu nutzen.
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