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Mietnomaden – Gastbeitrag von Silvan Rosengrün

Mietnomade – Mietnomaden vermeiden

Mietnomaden sind das Schreckgespenst vieler Vermieter: Anfangs wirken sie oft wie ganz normale, vertrauenswürdige Mieter – bis plötzlich die Zahlungen ausbleiben. Für Vermieter kann das gravierende finanzielle Folgen haben, denn selbst wenn es gelingt, die unliebsamen Bewohner wieder loszuwerden, bleibt das Geld meist verloren. Wie Nomaden ziehen die Betrüger weiter zur nächsten Wohnung, wo sich die Masche häufig wiederholt. Besonders ärgerlich: Nicht selten hinterlassen sie ihre bisherigen Stationen in einem verwahrlosten Zustand – zusätzliche Kosten inklusive. Dieser Gastbeitrag von Silvan Rosengrün von mietrecht.com zeigt, was Vermieter in solchen Fällen tun können und wie sie sich besser absichern.

Inhaltsverzeichnis

 

Mietzahlungen bleiben aus – das können die Gründe sein

Wenn eine Mietzahlung ausbleibt, muss das nicht sofort bedeuten, dass ein Mietnomade in der Wohnung sitzt. Manchmal hat der Mieter schlicht übersehen, dass sein Konto ins Minus gerutscht ist, und ein kurzes Telefonat klärt das Missverständnis. Eventuell ist die Miete auch vom Amt zu zahlen, wo ein interner Fehler passiert ist.

In anderen Fällen geraten Menschen durch Jobverlust, Krankheit oder persönliche Schicksalsschläge in finanzielle Schwierigkeiten. Hier lassen sich viele Situationen lösen, wenn Sozialleistungen rechtzeitig beantragt werden. Ein Gespräch kann helfen, bevor die Mietrückstände wachsen.

Diese Maßnahmen können Vermieter ergreifen

Hinter fehlenden Mietzahlungen kann jedoch auch echte Zahlungsunwilligkeit stecken. Dann wird es komplizierter, denn für Vermieter ist es nicht leicht, ihren Anspruch auf Miete durchzusetzen. Dennoch gibt es rechtliche Schritte, die helfen können:

  • Bleibt die Zahlung aus, darf der Vermieter eine Abmahnung verschicken und den Mieter auf den Rückstand hinweisen.
  • Hat der Mieter mehr als zwei Monatsmieten Rückstand, ist eine fristlose Kündigung zulässig.
  • Über ein gerichtliches Mahnverfahren kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden, um die Forderung einzutreiben.

 

Gerade bei Mietnomaden kommt es häufig vor, dass sie trotz fristloser Kündigung in der Wohnung bleiben. Für Vermieter bedeutet das weitere Verluste, denn mit der Zeit wachsen die Rückstände weiter an. In diesem Fall bleibt oft nur der Weg über die Räumungsklage. Diese dauert zwar Monate und verursacht zusätzliche Kosten, ist aber häufig die einzige Möglichkeit, um die Immobilie zurückzuerlangen. Manche Mietnomaden verschwinden jedoch plötzlich spurlos – meist nicht, ohne Schäden oder Verwahrlosung zu hinterlassen.

Mietnomaden rechtzeitig erkennen

Um gar nicht erst in eine solche Lage zu geraten, sollten Vermieter potenzielle Mieter sorgfältig prüfen. Ein gründliches Vorgehen kann helfen, Mietnomaden frühzeitig zu erkennen. Sinnvoll sind insbesondere:

 

Fehlen diese Unterlagen oder weigert sich ein Interessent, sie vorzulegen, ist Vorsicht geboten. Dann ist es ratsam, Abstand von einer Vermietung zu nehmen. Zusätzlich sollte eine schriftliche Selbstauskunft eingeholt werden. Wer dort bewusst falsche Angaben macht – etwa über Einkommen oder Beruf – riskiert eine fristlose Kündigung, sobald die Täuschung bekannt wird. Nur bei unzulässigen Fragen, etwa zur Familienplanung, darf der Mieter die Antwort verweigern oder eine Schutzlüge äußern.

Weitere Möglichkeiten, sich zu schützen

Selbst mit sorgfältiger Prüfung lässt sich das Risiko nie ganz ausschließen, denn auch der seriöseste Bewerber kann sich als Mietnomade entpuppen. Um finanzielle Verluste abzufedern, können Vermieter eine Mietnomadenversicherung abschließen. Diese deckt sowohl Mietrückstände als auch Sachschäden ab, die durch problematische Mieter entstehen.

Vermieten bleibt ein Geschäft mit Vertrauen, doch wer sich vorbereitet, Risiken kennt und gezielte Schutzmaßnahmen ergreift, kann böse Überraschungen weitgehend vermeiden.

Weitere Informationen und Tipps zur Vermeidung von Mietnomaden findest du im Beitrag zu Mietnomaden auf mietrecht.com

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Matthias Holzmann

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