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Climate-friendly new build funding programme (KNN)

Climate-friendly new build funding programme (KNN)

With the 2024 federal budget, the federal government will provide one billion euros for the new funding programme "Climate-friendly new construction in the low-price segment (KNN) - residential buildings with small to medium-sized units". This programme complements the existing programmes for promoting new construction (climate-friendly new construction and home ownership promotion for families) and social housing promotion. It is intended to serve as a third pillar for the promotion of housing construction in the low and medium price segment and establish a further interest subsidy programme.

Vorteile

  • Neubauförderung von ökologisch hochwertigen Wohngebäuden
  • Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten; Kommunen erhalten Investitionszuschüsse
  • erhöhte Förderung bei Nachweis des zusätzlichen Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG)

In Deutschland besteht ein hoher Bedarf an bezahlbarem und umweltfreundlichem Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Dieser Zustand hat viele Ursachen: die gestiegenen (Bau-)Zinsen und Preissteigerungen, die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland sowie Materialengpässe und Lieferkettenprobleme haben in den letzten Monaten dazu geführt, dass zahlreiche Bauprojekte derzeit nicht umgesetzt werden können. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Situation zusätzlich erschwert.

Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit den Ländern die Schaffung von bezahlbarem und klimafreundlichem Wohnraum durch einen Mix aus gezielten und langfristig angelegten Förderprogrammen

Expansion and objectives

The existing cornerstones of the funding programme also include funding for the construction of new non-residential buildings - with slightly different funding conditions.

Until now, the budget item has been blocked until the Federal Ministry of Housing, Urban Development and Building (BMWSB), which is responsible for the project, submits its funding concept. This block is now to be at least partially lifted in order to release some of the budgeted funding.

I. Residential building

The funding programme aims to create incentives for the construction of new residential buildings that are characterised by reduced greenhouse gas (GHG) emissions and a space-optimised construction method. The following important funding criteria are defined for residential buildings:

  • Overfulfilment of legal requirements: The annual primary energy requirement (QP) must not exceed 55% of the reference building and/or the specific transmission heat loss (H'T) must not exceed 100% compared to the reference building.
  • Sustainability: Subsidised buildings may not have any heat generators based on fossil fuels.
  • Savings effect: Although the EH40 standard is not explicitly subsidised, buildings must achieve at least the CO₂ savings of EH40 (24.0 kg CO₂e/m² NRFa) over their life cycle.
  • Flat size: There is no upper limit for the size of the flat; however, the living space is limited depending on the number of rooms.
  • Micro flats: The proportion of micro-apartments (≤ 40 m²) may only exceed 25% in halls of residence and residential buildings with fewer than 12 residential units in order to exclude high-yield residential buildings with many micro-apartments from the subsidy.
  • Construction costs: The requirements system of the KNN funding programme is intended to limit construction costs. Land costs are not taken into account, as they vary greatly depending on the location. Together with selected construction costs, building-related costs in the life cycle of a building are also considered.

Technische Anforderungen für Wohngebäude

Die Förderung im Rahmen des KNN-Programms ist an spezifische technische Anforderungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die geförderten Gebäude besonders energieeffizient und klimaschonend sind. Die wichtigsten Förderkriterien für Wohngebäude umfassen:

  • Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust: Die geförderten Wohngebäude müssen den Jahresprimärenergiebedarf (QP) um mindestens 55% und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (H’T) um 100% im Vergleich zu einem Referenzgebäude übertreffen. Dies bedeutet, dass die Gebäude deutlich energieeffizienter sein müssen als es die gesetzlichen Mindeststandards vorsehen.
  • Verzicht auf fossile Energieträger: Zukunftsfähigkeit ist ein weiteres Schlüsselmerkmal der geförderten Projekte. Es dürfen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger verwendet werden, was einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leistet.
  • CO2-Einsparung über den Lebenszyklus: Auch wenn der Effizienzhausstandard 40 (EH40) nicht direkt gefördert wird, müssen die Gebäude über ihren Lebenszyklus eine CO2-Einsparung erzielen, die mindestens der Einsparung entspricht, die bei einem EH40-Standard erreicht würde (24,0 kg CO2e/m² Nutzfläche).
  • Flexible Wohnflächenregelungen: Es gibt keine feste Obergrenze für die Wohnungsgröße. Stattdessen wird die Wohnfläche in Abhängigkeit zur Anzahl der Räume begrenzt, wobei als Individualraum jeder Wohnraum definiert wird, der mindestens 10 m² groß ist und den gesetzlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume entspricht.
  • Beschränkung von Kleinstwohnungen: Um spekulativen Wohnbau, insbesondere in Form von Mikroapartments, zu verhindern, darf der Anteil von Wohnungen mit einer Wohnfläche von 40 m² oder weniger nur in bestimmten Gebäudetypen (z.B. Wohnheime) 25% der Gesamtwohnfläche übersteigen.
  • Kostenbegrenzung: Um sicherzustellen, dass die geförderten Projekte im Niedrigpreissegment verbleiben, gibt es strikte Vorgaben zur Begrenzung der Baukosten. Grundstückskosten werden dabei nicht berücksichtigt, da diese stark von der Lage abhängen.

II. Non-residential buildings

The funding programme is also being extended to include funding for the construction of non-residential buildings. The following requirements apply to these:

  • Overfulfilment of the requirements of the Building Energy Act (GEG): This requirement also applies without restriction to non-residential buildings.
  • Savings effect over the life cycle: The savings effect must be at least equivalent to the CO₂ savings of EH40. Instead of a fixed limit value for GHG emissions, a project-specific limit value applies for non-residential buildings, depending on the design of the reference building.

In contrast to residential buildings, non-residential buildings are not limited in terms of space and construction costs and are not focussed on metropolitan areas.

Technische Anforderungen für Nichtwohngebäude

Auch der Neubau von Nichtwohngebäuden wird im Rahmen des KNN-Programms gefördert, wobei hier angepasste Förderbedingungen gelten:

  • Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Die Nichtwohngebäude müssen die Anforderungen des GEG deutlich übererfüllen. Dies stellt sicher, dass auch bei Nichtwohngebäuden ein hoher Standard an Energieeffizienz erreicht wird.
  • CO2-Einsparungen im Lebenszyklus: Ähnlich wie bei den Wohngebäuden müssen auch Nichtwohngebäude über ihren Lebenszyklus eine CO2-Einsparung erzielen, die der Einsparung eines EH40-Standards entspricht. Allerdings wird hier kein fixer Grenzwert vorgegeben, sondern ein projektspezifischer Wert, der auf dem Referenzgebäude basiert.
  • Keine Flächen- und Baukostenbegrenzung: Anders als bei Wohngebäuden entfallen bei Nichtwohngebäuden die Beschränkungen hinsichtlich der Flächengröße und der Baukosten, was die Flexibilität in der Planung und Umsetzung solcher Projekte erhöht.

Vorteile des Programms

  • Bund und Länder übernehmen gemeinsam Verantwortung und schaffen mit Rekordfördersummen bezahlbaren Wohnraum für Generationen
  • Länder schaffen auf die jeweiligen regionalen Bedarfe zugeschnittene Förderangebote
  • Sowohl Mietwohnraum als auch selbst genutztes Wohneigentum kann gefördert werden – im Neubau und im Bestand
  • Vom sozialen Wohnungsbau profitieren viele. Auf Nutzerseite: Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen, Jung (Studierende und Auszubildende) und Alt (barrierefreie Angebote), Haushalte mit Kindern. Auf Investorinnenseite: kommunale und private Wohnungsunternehmen sowie private Investorinnen (attraktives Investment)
  • Mit zinslosen/-verbilligten Krediten und (Tilgungs-)Zuschüssen bieten die Länder gerade bei den derzeitigen Rahmenbedingungen attraktive Förderkonditionen

Fazit für Interessenten

Das Förderprogramm KNN bietet Interessenten attraktive Möglichkeiten, durch die Förderung klimagerechter und zukunftsfähiger Bauprojekte, sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohngebäudebereich, von finanziellen Unterstützungsmitteln zu profitieren. Dabei werden nicht nur ökologische Ziele verfolgt, sondern auch Maßnahmen zur Kostenbegrenzung und Optimierung von Bauflächen implementiert. Investoren und Interessenten sollten dieses Programm genau prüfen und mögliche Potenziale für ihre Projekte ausloten.

Für weitere Informationen zur Antragstellung können sie entweder einen Termin buchen oder die spezifischen Fördervoraussetzungen und detaillierten Richtlinien des BMWSB anfordern.

Kind Regards

Matthias Holzmann

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Matthias Holzmann

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