Immobilienwissen

Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KNN)

Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KNN)

Mit dem Bundeshaushalt 2024 wird die Bundesregierung eine Milliarde Euro für das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten“ bereitstellen. Dieses Programm ergänzt die bestehenden Programme zur Neubauförderung (Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentumsförderung für Familien) und die soziale Wohnraumförderung. Es soll als dritte Säule zur Förderung des Wohnungsbaus im niedrigen und mittleren Preissegment dienen und eine weitere Zinsverbilligungsförderung etablieren.

Vorteile

  • Neubauförderung von ökologisch hochwertigen Wohngebäuden
  • Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten; Kommunen erhalten Investitionszuschüsse
  • erhöhte Förderung bei Nachweis des zusätzlichen Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG)

In Deutschland besteht ein hoher Bedarf an bezahlbarem und umweltfreundlichem Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Dieser Zustand hat viele Ursachen: die gestiegenen (Bau-)Zinsen und Preissteigerungen, die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland sowie Materialengpässe und Lieferkettenprobleme haben in den letzten Monaten dazu geführt, dass zahlreiche Bauprojekte derzeit nicht umgesetzt werden können. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Situation zusätzlich erschwert.

Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit den Ländern die Schaffung von bezahlbarem und klimafreundlichem Wohnraum durch einen Mix aus gezielten und langfristig angelegten Förderprogrammen

Erweiterung und Zielsetzung

Zu den bereits bestehenden Eckpunkten des Förderprogramms gehört auch die Förderung des Neubaus von Nichtwohngebäuden – mit leicht abweichenden Förderbedingungen.

Bisher unterlag der Haushaltstitel einer Sperre, bis das federführende Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sein Förderkonzept vorlegt. Nun soll diese Sperre zumindest teilweise aufgehoben werden, um einen Teil der veranschlagten Fördermittel freizugeben.

I. Wohngebäude

Das Förderprogramm hat das Ziel, Anreize für die Neuerrichtung von Wohngebäuden zu schaffen, die durch verringerte Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) und eine flächenoptimierte Bauweise charakterisiert sind. Folgende wichtige Förderkriterien werden im Bereich der Wohngebäude festgelegt:

  • Übererfüllung der gesetzlichen Anforderungen: Der Jahresprimärenergiebedarf (QP) muss bei höchstens 55% des Referenzgebäudes liegen und/oder der spezifische Transmissionswärmeverlust (H’T) bei höchstens 100% im Vergleich zum Referenzgebäude.
  • Zukunftsfähigkeit: Geförderte Gebäude dürfen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie aufweisen.
  • Einsparwirkung: Zwar wird der Standard EH40 nicht explizit gefördert, jedoch müssen Gebäude mindestens die CO₂-Einsparung von EH40 (24,0 kg CO₂e/m² NRFa) über ihren Lebenszyklus erreichen.
  • Wohnungsgröße: Es gibt keine Obergrenze für die Wohnungsgröße; jedoch wird die Wohnfläche in Abhängigkeit zur Anzahl der Räume begrenzt.
  • Kleinstwohnungen: Der Anteil von Kleinstwohnungen (≤ 40 m²) darf nur in Wohnheimen und Wohngebäuden mit weniger als 12 Wohneinheiten 25% übersteigen, um renditestarke Wohngebäude mit vielen Mikroapartments von der Förderung auszuschließen.
  • Baukosten: Die Anforderungssystematik des Förderprogramms KNN soll die Baukosten begrenzen. Grundstückskosten werden nicht berücksichtigt, da sie stark lageabhängig variieren. Gemeinsam mit ausgewählten Baukosten werden auch gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet.

Technische Anforderungen für Wohngebäude

Die Förderung im Rahmen des KNN-Programms ist an spezifische technische Anforderungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die geförderten Gebäude besonders energieeffizient und klimaschonend sind. Die wichtigsten Förderkriterien für Wohngebäude umfassen:

  • Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust: Die geförderten Wohngebäude müssen den Jahresprimärenergiebedarf (QP) um mindestens 55% und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (H’T) um 100% im Vergleich zu einem Referenzgebäude übertreffen. Dies bedeutet, dass die Gebäude deutlich energieeffizienter sein müssen als es die gesetzlichen Mindeststandards vorsehen.
  • Verzicht auf fossile Energieträger: Zukunftsfähigkeit ist ein weiteres Schlüsselmerkmal der geförderten Projekte. Es dürfen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger verwendet werden, was einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leistet.
  • CO2-Einsparung über den Lebenszyklus: Auch wenn der Effizienzhausstandard 40 (EH40) nicht direkt gefördert wird, müssen die Gebäude über ihren Lebenszyklus eine CO2-Einsparung erzielen, die mindestens der Einsparung entspricht, die bei einem EH40-Standard erreicht würde (24,0 kg CO2e/m² Nutzfläche).
  • Flexible Wohnflächenregelungen: Es gibt keine feste Obergrenze für die Wohnungsgröße. Stattdessen wird die Wohnfläche in Abhängigkeit zur Anzahl der Räume begrenzt, wobei als Individualraum jeder Wohnraum definiert wird, der mindestens 10 m² groß ist und den gesetzlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume entspricht.
  • Beschränkung von Kleinstwohnungen: Um spekulativen Wohnbau, insbesondere in Form von Mikroapartments, zu verhindern, darf der Anteil von Wohnungen mit einer Wohnfläche von 40 m² oder weniger nur in bestimmten Gebäudetypen (z.B. Wohnheime) 25% der Gesamtwohnfläche übersteigen.
  • Kostenbegrenzung: Um sicherzustellen, dass die geförderten Projekte im Niedrigpreissegment verbleiben, gibt es strikte Vorgaben zur Begrenzung der Baukosten. Grundstückskosten werden dabei nicht berücksichtigt, da diese stark von der Lage abhängen.

II. Nichtwohngebäude

Das Förderprogramm wird auch auf die Förderung der Errichtung von Nichtwohngebäuden ausgeweitet. Für diese gelten folgende Anforderungen:

  • Übererfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Diese Anforderung gilt uneingeschränkt auch für Nichtwohngebäude.
  • Einsparwirkung über den Lebenszyklus: Die Einsparwirkung muss mindestens der CO₂-Einsparung von EH40 entsprechen. Anstelle eines fixen Grenzwertes für die THG-Emissionen gilt bei Nichtwohngebäuden ein projektspezifischer Grenzwert, abhängig von der Ausführung des Referenzgebäudes.

Im Gegensatz zu Wohngebäuden entfällt bei Nichtwohngebäuden die Begrenzung der Flächen- und Baukosten sowie die Fokussierung auf Ballungsräume.

Technische Anforderungen für Nichtwohngebäude

Auch der Neubau von Nichtwohngebäuden wird im Rahmen des KNN-Programms gefördert, wobei hier angepasste Förderbedingungen gelten:

  • Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Die Nichtwohngebäude müssen die Anforderungen des GEG deutlich übererfüllen. Dies stellt sicher, dass auch bei Nichtwohngebäuden ein hoher Standard an Energieeffizienz erreicht wird.
  • CO2-Einsparungen im Lebenszyklus: Ähnlich wie bei den Wohngebäuden müssen auch Nichtwohngebäude über ihren Lebenszyklus eine CO2-Einsparung erzielen, die der Einsparung eines EH40-Standards entspricht. Allerdings wird hier kein fixer Grenzwert vorgegeben, sondern ein projektspezifischer Wert, der auf dem Referenzgebäude basiert.
  • Keine Flächen- und Baukostenbegrenzung: Anders als bei Wohngebäuden entfallen bei Nichtwohngebäuden die Beschränkungen hinsichtlich der Flächengröße und der Baukosten, was die Flexibilität in der Planung und Umsetzung solcher Projekte erhöht.

Vorteile des Programms

  • Bund und Länder übernehmen gemeinsam Verantwortung und schaffen mit Rekordfördersummen bezahlbaren Wohnraum für Generationen
  • Länder schaffen auf die jeweiligen regionalen Bedarfe zugeschnittene Förderangebote
  • Sowohl Mietwohnraum als auch selbst genutztes Wohneigentum kann gefördert werden – im Neubau und im Bestand
  • Vom sozialen Wohnungsbau profitieren viele. Auf Nutzerseite: Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen, Jung (Studierende und Auszubildende) und Alt (barrierefreie Angebote), Haushalte mit Kindern. Auf Investorinnenseite: kommunale und private Wohnungsunternehmen sowie private Investorinnen (attraktives Investment)
  • Mit zinslosen/-verbilligten Krediten und (Tilgungs-)Zuschüssen bieten die Länder gerade bei den derzeitigen Rahmenbedingungen attraktive Förderkonditionen

Fazit für Interessenten

Das Förderprogramm KNN bietet Interessenten attraktive Möglichkeiten, durch die Förderung klimagerechter und zukunftsfähiger Bauprojekte, sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohngebäudebereich, von finanziellen Unterstützungsmitteln zu profitieren. Dabei werden nicht nur ökologische Ziele verfolgt, sondern auch Maßnahmen zur Kostenbegrenzung und Optimierung von Bauflächen implementiert. Investoren und Interessenten sollten dieses Programm genau prüfen und mögliche Potenziale für ihre Projekte ausloten.

Für weitere Informationen zur Antragstellung können sie entweder einen Termin buchen oder die spezifischen Fördervoraussetzungen und detaillierten Richtlinien des BMWSB anfordern.

Freundliche Grüße

Matthias Holzmann

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Matthias Holzmann

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