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Achtung, Mietnomaden!

Achtung, Mietnomaden!

SCHRECKGESPENST MIETNOMADEN: Wie kann ich vorbeugen?

Sie nisten sich ein und machen alles kaputt: Mietnomaden

Mietnomaden verursachen bei Vermietern häufig viel Ärger und eine Menge Schaden. Deshalb sollten Eigentümer wissen, wie sie Mietnomaden entlarven oder gegen Mietbetrüger vorgehen. Wer eine Wohnung vermietet, rechnet mit der Mietzahlung als regelmäßiges Einkommen – doch nicht jeder Mieter leistet sie. Besonders schlimm kommt es dann, wenn ein Mietnomade in der Wohnung haust, nicht zahlt und auch noch Schaden anrichtet.

Wer einen Mietnomaden in seine Mietwohnung hat einziehen lassen, sieht sich also vielen Unannehmlichkeiten gegenüber. Laut Haus & Grund gibt es Zehntausende von ihnen: doch lasst uns mal genauer schauen wie es um die Mietnomaden in Deutschland wirklich bestellt ist.

Ich werde in hier folgende 5 Themen näher beleuchten:

  1. Häufigkeit
  2. Schäden
  3. Rechtslage
  4. Maßnahmen
  5. Studien und Berichte

Aber vorher noch ein Blick in die Presse. Hierzu habe ich einige Artikel gefunden. Dort ist zu lesen:

  • Kann jedem passieren: Mietnomaden legen Häuser in Schutt und Asche.
  • Erst blenden sie mit guten Manieren und dickem Auto
  • Vor Vertragsabschluss geben sie sich „meist weltgewandt und täuschen einen gehobenen Lebensstil vor.
  • Dann prellt „der Feind im Haus“ monatelang die Zeche
  • Sie zerstören oft die Räumlichkeiten
  • Wenigstens das Klo haben sie dagelassen.
  • Selbst Betonträger sind vor Mietnomaden nicht sicher

Und in einer sehr bekannten deutschen Tageszeitung ist zu lesen, dass eine Stuttgarter Mietnomadin ihren „arglosen Nachbarn“ nicht nur Schwierigkeiten bereitet, nein, sie „terrorisiert“ sie.

Doch wie groß ist die Gefahr zum Opfer von Mietnomaden zu werden wirklich?

Verblüffend wortgleich betonen Medien: Zwar ist die Wahrscheinlichkeit gering“, doch wen es trifft, den „kümmert die Statistik wenig. Und das ist richtig. Jeder einzelne Fall ist schon zu viel und für Vermieter kann das schnell zum Drama werden. Aus Perspektive der betroffenen Eigentümer ist das nachvollziehbar, schließlich können sich die entstandenen Schäden auf fünfstellige Beträge belaufen. Doch zumindest wir sollten uns ein wenig um die Statistik kümmern. Daher ist es wichtig, das Thema zu besprechen, es richtig einzuordnen und Maßnahmen zu ergreifen, um auf Mietnomaden nicht reinzufallen.

Problem offenbar deutlich geringer als gedacht

Mietnomaden sind für Vermieter ein großes Ärgernis. Sie können immense Schäden verursachen. Allerdings gibt es laut Studie lang nicht so viele Fälle wie Vermieterverbände bisher vermutet haben. Der Deutsche Mieterbund (DMB) forderte die Bundesregierung auf, objektiver mit den Zahlen über Mietnomaden umzugehen.  Die Untersuchung der Universität Bielefeld zeigte, dass es in einem Zeitraum von 5 Jahren gerade einmal 200 Fälle von Mietnomaden gegeben habe. Vermieter- und Maklerverbände hingegen sprechen von 15 000 bis 30 000 Fällen pro Jahr. Wie kann das sein? 200 versus 30.000?

In den letzten 44 Jahren wurden nach Angaben des Bundesbauministeriums nur rund 1500 Fälle von Mietnomaden bekannt, die unter anderem mit Verweis auf angebliche Mängel die Miete nicht zahlen wollten, Wohnungen verkommen ließen und dann woanders hinzogen. Das bestätigt übrigens auch unsere Erfahrung aus der Praxis.

In den letzten 30 Jahren haben wir zehntausende von Wohnungen an Kapitalanleger in ganz Deutschland verkauft und wir hatten in dieser Zeit keinen einzigen Mietnomaden. 0 – cero – Keinen! Was wir tun und wie wir uns schützen – darüber berichte ich auch in diesem Video als Hilfestellung für all diejenigen, die keine professionelle Hausverwaltung einsetzen können wie wir.

„Mietnomaden“ sind übrigens Menschen, die in eine Wohnung einziehen, keine Miete zahlen und dann weiterziehen, bevor sie aus der Wohnung geräumt werden können. Diese Problematik ist in Deutschland zwar bekannt, jedoch sind genaue Statistiken schwer zu ermitteln, da nicht jeder Fall offiziell erfasst wird und die Definitionen variieren können.

Hier sind einige relevante Informationen und Datenpunkte, die zur Diskussion um Mietnomaden in Deutschland beitragen können:

Häufigkeit:

Es gibt keine genauen Zahlen über die Häufigkeit von Mietnomaden. Verschiedene Quellen schätzen, dass zwischen 0,1 % und 0,5 % der Mietverträge in Deutschland betroffen sind. Dies hängt stark von der Region und der Art des Mietobjekts ab. Haus & Grund geht bundesweit von 15 000 Fällen bei über 40 Millionen Mietern aus. IN über 90% der Fälle liegt es laut Studie übrigens daran, dass Vermieter zu leichtgläubig sind. Wissenschaftlich belastbare Untersuchungen kommen jedoch zu abweichenden Befunden.

Seit 2010 ist eine Studie der Universität Bielefeld verfügbar (www.jura.uni-bielefeld.de), die sich mit dem Thema Mietnomaden in Deutschland befasst. Diese ist in Zusammenarbeit mit Haus & Grund entstanden. Über Monate hinweg sind Betroffene aufgerufen worden, an der Befragung teilzunehmen. Unter Leitung des Juristen hat die Forschungsstelle für Immobilienrecht das Phänomen untersucht. Nach der aufwändigen Kampagne wurden der Universität schließlich 1347 Fälle gemeldet. Bei den meisten stellte sich aber heraus, dass es sich gar nicht wirklich um Mietnomaden handelte. So schrumpfte die Zahl der tatsächlichen Fälle auf 426 zusammen, die sich auf mehrere Jahre verteilen.

Schäden:

Vermieter leiden häufig unter den finanziellen Schäden durch Mietnomaden. Diese können sich auf mehrere Tausend Euro belaufen und beinhalten ausstehende Mietzahlungen, Kosten für die Räumung und Renovierung der Wohnung sowie Rechtskosten. Haus & Grund geht von Schadenshöhen aus, die sich im Schnitt auf 25 000 bis 30 000 Euro belaufen. Laut der Studie aus Bielefeld liegt die Schadenssumme nach Angaben der Vermieter in 45 Prozent aller Fälle unter 5000 Euro und weitere 30 Prozent blieben unter 10 000. Insider und Immobilien-Profis sind sich einig, dass seriöse Aussagen über die genaue Größenordnung der jährlichen Fälle sehr schwierig ist.

Wir können festhalten, dass das Problem offenbar „dramatisch überschätzt“ wird und die gefühlte Betroffenheit größer ist als die tatsächliche. Doch auch hier gehen die Meinungen auseinander. Es existiert kein nennenswertes Mietnomadenproblem in Deutschland sagen die einen, dieses Ergebnis übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen sagen die anderen. Der Mietbetrug habe „mittlerweile offensichtlich Dimensionen angenommen, die der Gesetzgeber nun nicht länger ignorieren“ könne.

Rechtslage:

In Deutschland gibt es Gesetze, die Vermieter vor Mietnomaden schützen sollen. Dazu gehören das Mietrechtsänderungsgesetz und der § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erlaubt. Die Umsetzung dieser Gesetze kann jedoch zeitaufwendig und kostspielig sein. Dreieinhalb Monate nach Kündigung wird im Schnitt die Räumungsklage erhoben – die Verzögerungen entstehen oft, weil der Mieter versichert, er ziehe aus und es dann doch nicht tut. Die Räumungsprozesse dauerten dann weitere 5,4 Monate im Schnitt. Nach dem Urteil dauerte es dann oft noch mal knapp drei Monate bis zur Räumung. Und dies nicht, weil die Gerichtsvollzieher überlastet sind, sondern weil der Vermieter zögert, den Vorschuss von weit über 1000 Euro für die Möbelpacker und die Einlagerung der Möbel zu bezahlen.

Die sogenannte Berliner Räumung wird bundesweit angestrebt. Dabei muss der Vermieter nicht einen Gerichtsvollzieher für tausende Euro damit beauftragen, das in der Wohnung verbliebene Mobiliar abzutransportieren und einzulagern. Sondern er kann die Möbel selbst in seine Obhut nehmen und verkaufen.

Maßnahmen:

Einige Vermieter nutzen Maßnahmen zur Prävention, wie zum Beispiel eine sorgfältige Bonitätsprüfung vor Vertragsabschluss, Selbstauskünfte und das Einholen von Schufa-Auszügen. Eigentlich besteht kaum eine Gefahr einem Betrüger aufzusitzen, wenn man Interessenten ordentlich überprüft. Als Vermieter ist es legitim, die Solvenz von Mietinteressenten ermitteln zu wollen. Dazu biete das Gesetz ausreichend Möglichkeiten, etwa durch eine Schufa-Auskunft oder Einkommensnachweise.

Das erwähnte Gutachten für die Bundesregierung spricht eine klare Sprache. Bei zwei Dritteln der analysierten Fälle handelte es sich um «Amateur-Vermieter. Diese forderten meist keine Schufa-Auskunft, Informationen zum vorherigen Mietverhältnis oder einen Nachweis über feste Einkünfte. Nach der Unterzeichnung des Mietvertrags begann der Horror. Miete wurde oft gar nicht gezahlt – meist wegen angeblicher Schäden in der Wohnung. Und so kam es, dass das Mietrecht 2012 verschärfte wurde, um besser gegen Mietnomaden vorgehen zu können.

Doch auch solche Mieter, die gar nicht mutwillig die Zeche prellen, sondern aus finanziellen Engpässen in zwischenzeitliche Zahlungsrückstände geraten können seit der Änderung leichter vor die Tür gesetzt werden. Aber wie viele Fälle von Mietnomadentum gibt es eigentlich? Meist können Ämter keine belastbaren Zahlen vorlegen, da es sich „bei Mietrückständen um privatrechtliche Auseinandersetzungen handelt.

Nach Statistiken von städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden nur bei einem von 200 Mietern in den ersten zwölf Monaten überhaupt Zahlungsrückstände registriert. Meist nicht, weil eine betrügerische Absicht vorliegt, überwiegend seien es „persönliche Gründe, die zu Rückständen führen“, etwa verursacht durch Schicksalsschläge. Der Mietnomade ist im Gegensatz dazu per Definition „jemand, der eine Wohnung mit dem Vorsatz mietet, niemals Miete zu zahlen, und erst im Zuge einer Räumungsklage auszieht.

Was passiert, wenn ich auf einen Mietnomaden stoße?

Als erfahrener Immobilienprofi mit vielen Jahren Praxis in diesem Geschäft möchte ich dir versichern, dass dieses Problem weitaus seltener auftritt, als befürchtet. Über die Jahre haben wir tausenden Kunden zu ihrer Kapitalanlage-Immobilie verholfen, und in dieser Zeit ist uns kein echter Mietnomade begegnet. Dennoch ist es ratsam, sich darauf vorzubereiten, sollte dieser Fall einmal eintreten.

In Deutschland leben über 40 Millionen Mieter. Die überwältigende Mehrheit dieser Menschen zahlt ihre Miete zuverlässig. Die klimatischen Bedingungen unseres Landes – kalte Winter und viele regnerische Tage – tragen dazu bei, dass die Priorität der Mietzahlungen hoch ist. Bevor also ein Mieter in wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufhört, seine Miete zu zahlen, wird er vermutlich andere Ausgaben reduzieren: er gibt dann vielleicht sein Fußballtrikot zurück, verzichtet auf die Dauerkarte für seinen Lieblingsverein, fährt seltener in den Urlaub oder schafft das Zweitauto ab.

Eines ist jedoch sicher: die Miete wird als letztes eingespart, denn niemand möchte in Deutschland unter einer Brücke schlafen.

Nun zur Sorge über Mietnomaden:

Meine Empfehlung lautet, sich auf die überwältigende Mehrheit der guten Mieter zu konzentrieren. Im Laufe meiner Karriere habe ich die Vermietung professionellen Verwaltungen überlassen. Diese übernehmen die Prüfung der Schufa, der Gehaltsabrechnungen und fordern eine Selbstauskunft ein. Sie benötigen auch einen Nachweis des vorherigen Vermieters, dass der Mieter stets pünktlich gezahlt hat.

Wenn diese Schritte beachtet werden, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit erheblich, zuverlässige Mieter zu finden. Zusätzlich empfehle ich, auf Qualitätsimmobilien zu setzen. Erstklassige Objekte ziehen solventere Mieter an, die bereit sind, entsprechend zu zahlen. Investiere in Qualität, dann gewinnst du auch Qualität bei den Mietern. So sicherst du dir eine stabile Mieteinnahme.

Doch was tun, wenn es doch passiert?

Angenommen, du triffst auf einen der wenigen Mietnomaden. Sollte dieser deine Immobilie vermüllen und die Miete nicht zahlen, wird er gekündigt und muss letztlich ausziehen. Bekannte, die solche Fälle erlebt haben, berichten, dass ein professionelles Reinigungs- und Renovierungsteam den Schaden oft an einem Wochenende behebt. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 4.000 bis 5.000 Euro. Diese können steuerlich abgesetzt werden, was die Nettoausgaben auf etwa 2.500 bis 2.700 Euro reduziert.

Wenn du also nach dem schlimmsten Szenario fragen, so lass dir sagen: Bei professionellem Vorgehen, Auswahl der richtigen Objekte und einer strengen Verwaltung minimierst du dein Risiko Richtung 0.

Woran erkenne ich Mietnomaden?

Auf den ersten Blick sind Mietnomaden nicht von rechtschaffenden Mietern zu unterscheiden. Auch auf den zweiten Blick fällt es schwer, Mietnomaden zu entlarven. Über das Äußerliche oder Verhalten eines Interessenten können Vermieter meist nicht feststellen, ob er sich später als Mietnomade entpuppt.

Daher sollten Vermieter im Vorfeld einige Formulare vom Mietinteressenten fordern, um sich abzusichern:

  • vom Mietinteressenten eine Bonitätsauskunft verlangen (bei der Schufa oder Creditreform). 
  • aktuelle – in der Regel die letzten drei – Einkommensnachweise bzw. bei Selbstständigen entsprechend Einkommensteuerbescheide fordern. 
  • gegebenenfalls anhand des Arbeitsvertrags feststellen, ob sie auch vom richtigen Arbeitgeber stammen.
  • Die Angaben zum Arbeitgeber kritisch überprüfen und im Zweifelsfall bei diesem nachfragen. 
  • die Identität anhand eines amtlichen Ausweises feststellen und mit den folgenden Nachweisen vergleichen.  
  • den Ausweis des potenziellen Mieters auf einen festen Wohnsitz hin kontrollieren (Mietnomaden besitzen oft keinen). 
  • Kontakt mit dem letzten Vermieter des Mieters aufnehmen. Möchte der Mieter ihn nicht nennen, sollte man misstrauisch werden. 
  • Sie sollten sich eine Bescheinigung des Vorvermieters über die Freiheit von Mietschulden vorlegen lassen.
  • Mieterselbstauskunft. Vor dem Abschluss des Mietvertrages sollten sich Vermieter so umfassend wie möglich über den Mietinteressenten informieren. Ein wichtiges Dokument dabei ist die Mieterselbstauskunft. Kostenlose Formulare kann man sich im Internet runterladen.

Mit den oben genannten Dokumenten und Papieren kann der Vermieter kontrollieren, ob der Mieter sich die Wohnung überhaupt leisten kann. Um den Mietinteressenten besser einzuschätzen, kann es zudem hilfreich sein, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder ein kurzes Referenzschreiben des Vorvermieters zu verlangen.

Mietkaution

Die Kaution dient für den Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter Schäden an seiner Wohnung hinterlässt. Generell sollte der Vermieter die Kaution direkt zum Mietbeginn verlangen – das bedeutet entweder, dass das Geld am Tag des Mietbeginns auf seinem Konto eingeht oder der neue Mieter das Geld wirklich in bar bezahlt. Den Schlüssel erst mit Zahlung der ersten Kautionsrate und Miete übergeben.

Nicht zuletzt ist auch eine Recherche im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken über den Mieter hilfreich. Sollte der Mieter danach eine falsche Selbstauskunft abgegeben haben, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Wer sorgfältig prüft, lässt es gar nicht so weit kommen. Je deutlicher man solche Sicherheitsmaßnahmen ankündigt, umso mehr Wirkung entfalten sie im Regelfall. Zahlreiche Einmietbetrüger kann man so schon im Vorhinein erkennen oder abschrecken. 

Sind betrügerische Mieter bereits eingezogen, können Vermieter schon vor dem Ausgang eines Räumungsprozesses das Verlassen der Immobilie erzwingen. 

Gibt es eine Mietnomaden-Datenbank?

Eine seriöse Mietnomaden-Liste, mit der einige Anbieter im Internet werben, gibt es nicht. Nützlich könnten für den Vermieter allerdings Mieterdatenbanken im Internet sein, die gegen Entgelt Bonitätsauskünfte liefern oder Daten zu Vertragsverstößen oder dem Mietverhalten speichern. Daraus kann der Vermieter Rückschlüsse auf die Seriosität des Interessenten ziehen.

Hat der Mietnomade den Weg in die Mietwohnung gefunden, sollten Vermieter wissen, wie sie am besten reagieren. Wie Vermieter bei einem Mietnomaden vorgehen sollten, hängt von der Höhe der ausstehenden Miete ab. Bei Nichtzahlung der Kaution ist bereits eine Kündigung über § 569 Abs. 2a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich, wenn dieser Betrag der zweifachen Monatsmiete entspricht. 

Eine außerordentliche Kündigung kommt infrage, wenn der Mieter über zwei Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der Miete im Verzug ist. Ist der Zeitraum des Mietverzugs über mehrere Monate ausgedehnt, muss die Gesamthöhe der ausgebliebenen Miete mindestens bei zwei ganzen Monatsmieten liegen. Die außerordentliche Kündigung kann fristlos erklärt werden. Sie ist schriftlich zu erklären, die Begründung – namentlich der Zahlungsverzug – muss dabei angeführt werden. 

Hilfsweise sollte zudem die ordentliche Kündigung erklärt werden, da der Mieter diese nicht durch eventuelle Nachzahlung des Mietrückstands abwenden kann. Ist der Mieter eine Monatsmiete im Rückstand, sollte man eine Abmahnung schicken mit einer 10-Tages-Frist zur Zahlung.Wird diese ignoriert, folgt die ordentliche Kündigung.

Anders kann der Vermieter vorgehen, wenn der Mieter bereits mit zwei Monatsmieten oder mehr im Rückstand ist. Dann kann man fristlos kündigen. Für die Räumung hat der Mieter in der Regel 14 Tage Zeit. Ignoriert der Mietnomade das auch, ist die Räumungsklage häufig der einzige Weg. Als Nächstes kann bei Gericht der damit in Verbindung stehende Räumungstitel beantragt werden. Wie lange so etwas dauert, ist unterschiedlich. Oftmals sind es aber vier bis fünf Monate. Das hängt vom Gericht ab, aber auch davon, ob sich der Mieter wehrt und widerspricht. Vor allem durch Letzteres kann sich der Vorgang in die Länge ziehen.

Wenn ein Räumungstitel erwirkt ist, kann ein Gerichtsvollzieher mit dessen Vollstreckung beauftragt werden. Da sich der Mieter durch die vorsätzliche Verursachung des Mietausfalls eines Einmietbetrugs schuldig gemacht hat, kann man dagegen auch strafrechtlich vorgehen, indem man Anzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erstattet. 

Vorzeitige Räumung bei Einmietbetrug

Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz wollte der Gesetzgeber Vermietern vor fast 10 Jahren im Kampf gegen Mietnomaden helfen und erleichterte die Räumungsklage gegen säumige Mieter. Die seit Mai 2013 geltenden Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO) finden sich in § 940a ZPO und § 283a ZPO. Vermieter müssen danach nicht mehr den Ausgang eines Räumungsprozesses abwarten, bevor die Wohnung geräumt werden kann. Sie können nach der Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs gegenüber ihrem Mieter eine sogenannte Sicherungsanordnung erwirken. Der Mieter muss dann eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Das soll weitere Zahlungsausfälle verhindern. Das finanzielle Risiko für Vermieter hat sich damit in der Tat verringert.

Leistet der Mieter Sicherheit, sinkt das Risiko des Vermieters, dass er am Ende von einem zahlungsunfähigen Mieter nichts bekommt. Leistet der Mieter hingegen keine Sicherheit, kann die nun schneller mögliche Räumung verhindern, dass durch den sonst längeren Verbleib des nichtzahlenden Mieters bis Prozessende weitere Mietrückstände auflaufen. Die früher frei werdende Wohnung kann zudem schneller an zahlende Mieter neu vermietet werden. Denn gegenüber einem Mieter, der sich nicht an die Anordnung hält, kann ein Vermieter schon vor endgültiger Entscheidung über seine Räumungsklage die Räumung verfügen lassen. 

Leider bringt dieses Verfahren Nachteile sowohl für Miter und für Vermieter mit sich. Mietern droht eine Räumung per einstweiliger Verfügung und damit der Verlust der Wohnung vor einer endgültigen Entscheidung über die Räumungsklage. Stellt sich die Räumungsklage später als unbegründet heraus, lässt sich dieser Wohnungsverlust meist nicht mehr rückgängig machen. Das wissen auch viele Gerichte, die die Räumungsverfügungen nach § 940a III ZPO deshalb eher restriktiv handhaben. Deshalb verlangt das Gesetz auch, dass die Klage auf Zahlung der Mietforderungen eine hohe Aussicht auf Erfolg hat.

Beweisen muss das der Vermieter. Die Anforderungen liegen dabei nah an denen im normalen Verfahren und sind somit relativ hoch. Auch ist die abschreckende Wirkung der erleichterten Räumung auf Mietnomaden zudem gering. Sie sind in diesem Moment bereits in der Wohnung und können diese nur etwas schneller verlieren. Entsprechend schnell landen sie beim nächsten gutgläubigen Vermieter.

Das grundsätzliche Problem, dass Mietnomaden in die Wohnung gelangen, löst die erleichterte Möglichkeit der Wohnungsräumung also nicht. 

Wie läuft eine normale Vollstreckung ab:

Der Gerichtsvollzieher beraumt auf entsprechenden Antrag einen Etwaige Sachen des Mieters, die er zurückgelassen hat, bleiben in der Wohnung und somit in der Obhut des Vermieters. Dieser kann die Möbel des Mieters einfach in der Wohnung belassen – oder muss sich um eine alternative Lagerungsmöglichkeit kümmern. Bei der Nutzung des Berliner Modells haftet der Vermieter zwar nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den zurückgelassenen Besitz des Mieters. Jedoch sollte er genau dokumentieren, was in der Wohnung ist. Sonst kommt der Mieter am Ende noch und fragt nach seiner goldenen Rolex im Schrank hinten links.

Mit dem Urkundenprozess eine Zwangsräumung vermeiden

Um eine Zwangsräumung zu vermeiden, kann der Vermieter den sogenannten Urkundenprozess anwenden. Das ist eine zügigere Version der normalen Klage. Dabei kann der Mieter den Prozess nicht durch Zeugen verschleppen – weil alles durch Urkunden bewiesen wird. Dementsprechend brauche der Vermieter dann den Mietvertrag und einen lückenlosen Kontoauszug, um vor Gericht zu beweisen, dass Mietzahlungen ausgeblieben sind. Dann gibt es in der Regel recht schnell ein entsprechendes Vollstreckungsurteil.

Gibt es ein Nachverfahren, wäre das wiederum ein ganz normales Verfahren. Durchgeführt wird diese Variante jedoch eher selten. Der Urkundenprozess ist relativ unbekannt und sperrig, weil wirklich alles durch Urkunden bewiesen werden muss.

Wer zahlt die Räumung von Mietnomaden?

Zwar hat der Vermieter prinzipiell das Recht, sich die Kosten für Räumung und Möbellagerung vom Mieter erstatten zu lassen – kann oder will dieser aber nicht zahlen, bleibt er zumindest vorübergehend dennoch auf den Kosten sitzen. Dagegen schützen kann er sich lediglich durch eine spezielle Versicherung. Eine normale Rechtschutzversicherung deckt Mietnomaden-Fälle nicht ab.

Es gibt spezielle Vermieter-Rechtschutzversicherungen – dort muss man aber für jede Wohnung einzeln bezahlen. Mit einer Mietnomadenversicherung, auch Mietausfallversicherung genannt, bleibt der Vermieter nicht auf Kosten sitzen, die von Mietnomaden verursacht wurden. Dazu gehören die Mietausfälle selbst, die Kosten für eine Renovierung oder eine mögliche Entrümpelung. Jedem, der ein Problem mit einem Mietnomaden hat, empfehle ich fachlichen Rat. Dabei ist es egal, ob man sich zunächst Hilfe bei einem Vermieterverein sucht oder direkt den Beistand eines Rechtsanwalts.

Sonderform: Berliner Räumung

Eine Sonderform der Räumungsklage ist die Berliner Räumung – und gleichzeitig erheblich günstig. Dabei benötigt der Vermieter den Gerichtsvollzieher nur zur Herausgabe der Räume. Der Gerichtsvollzieher kommt also vorbei, setzt den Mieter vor die Tür, tauscht das Schloss und geht. Die Kosten belaufen sich hier in der Regel nur auf 300 bis 500 Euro.

Studien und Berichte:

Es gibt einige Studien und Berichte von Interessenverbänden wie dem „Haus & Grund Deutschland“, die sich mit dem Thema beschäftigen und versuchen, Bewusstsein zu schaffen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Diese Organisationen melden regelmäßig Fälle und versuchen, die rechtliche Situation für Vermieter zu verbessern.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Phänomen der Mietnomaden im Vergleich zu anderen Problemen auf dem Mietwohnungsmarkt (wie z.B. steigende Mieten, Wohnungsknappheit) relativ selten auftritt. Trotzdem bleibt es ein relevantes Thema für betroffene Vermieter. Die Bielefelder Studie spricht von 426 Fällen von Mietnomaden bei 40 Millionen Mietern in Deutschland. Die Studie ist wichtig für eine Versachlichung der Debatte. So kursierten immer noch Zahlen von 15 000 Fällen.

Anbei die Links zu  Quellen und Organisationen, bei denen du entsprechende Studien und Berichte finden kannst:

Haus & Grund Deutschland

Deutscher Mieterbund

Studie der Universität Bielefeld

Am Ende möchte ich auch noch kurz auf die Frage eingehen, ob es Wohnungen gibt, die bei Mietnomaden besonders begehrt sind?

Es gibt nicht die eine Wohnung, auf die Mietnomaden besonders aus sind. Wohnungen mit folgenden Kriterien sind jedoch gefährdeter als andere: Hoher Leerstand: In Gegenden, in denen viele Wohnungen leer stehen, sind Vermieter meist froh, dass sie überhaupt einen Mieter gefunden haben. Das macht es Mietnomaden einfach, eine Zusage zu bekommen. Teure Wohnungen: In den großen Metropolen wie München, Hamburg oder Frankfurt sind die Wohnungen knapp und entsprechend teuer. Das kann Mietnomaden anlocken, da sie bereits im Vorfeld wissen, dass sie die Miete niemals zahlen können.

Damit Vermieter erst gar nicht in die Falle tappen, sollten sie den Interessenten im Vorfeld genau prüfen. Wer die ganze Arbeit nicht selbst erledigen will, kann außerdem Jemanden beauftragen, der sich mit solchen Themen beschäftigt. Denn Mietobjekte, die ohne professionelle Unterstützung vermietet werden sind Ziele von den wenigen Mietnomaden.

Privaten Vermietern kann man oft leichter etwas vormachen, weil sie meist keine standardisierten Prüfprozesse durchführen. Wenn du diese Punkte beachtest, dann solltest du niemals in deinem Immobilien-Leben auf einen Mietnomaden treffen. Immobilien-Besitz soll schließlich Spaß machen.

Dabei wünsche ich dir viel Erfolg.

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Matthias Holzmann

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